Regione: Germania

Arbeitslosengeld II - Abänderung bzw. Verringerung der fachlichen Weisungen gemäß § 10 Absatz 3 SGB II (zumutbare Pendelzeit)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
70 Supporto 70 in Germania

La petizione è conclusa

70 Supporto 70 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass die fachlichen Weisungen gemäß § 10 Absatz 3 SGB II bei der zumutbaren Pendelzeit abgeändert bzw. verringert werden.

Motivazioni:

Bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 und weniger Stunden: 2 Stunden Pendelzeit täglich,bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 2,5 Stunden Pendelzeit täglich.Die erhöhte Arbeitsleistung in Stunden wird in den Vorgaben mit erhöhter Pendelzeit bestraft.Vorschlag:< 6 Std = 1,5 Std.> 6 Std = 1 Std.Wer mehr Arbeitsleistung in Stunden erbringt, sollte nicht mit einer verlängerten Pendelpflichtzeit bestraft werden, sondern mit einer verkürzten Zeit belohnt, da der Arbeitnehmer im Fall von mehr Arbeitsleistung wesentlich mehr Aufbringen muss, als jemand mit weniger Stunden. Also wird im vorhandenen SGB II die Mehrarbeit bestraft und dies ist unrecht, zumal teilweise auch erachtliche Stundenzeiten, besonders bei 12 Stundenschichten in vielen Berufsgruppen schlichtweg zur Überforderung führen und dann gesundheitsbedingte Ausfälle resultieren.12 Stundenschicht + 2,5 Std Pendelweg = 14,5 Stunden Dauerbelastung. Erhöhtes Unfallrisiko und erhöhte Fehleranfälligkeit im Beruf. Daher sollten sich hier die maximalen Pendelpflichtzeiten, da sie insbesondere als Zumutbarkeitsregelungen gelten, erheblich abgesenkt werden!

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