70 signatures
Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass die fachlichen Weisungen gemäß § 10 Absatz 3 SGB II bei der zumutbaren Pendelzeit abgeändert bzw. verringert werden.
Raison
Bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 und weniger Stunden: 2 Stunden Pendelzeit täglich,bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 2,5 Stunden Pendelzeit täglich.Die erhöhte Arbeitsleistung in Stunden wird in den Vorgaben mit erhöhter Pendelzeit bestraft.Vorschlag:< 6 Std = 1,5 Std.> 6 Std = 1 Std.Wer mehr Arbeitsleistung in Stunden erbringt, sollte nicht mit einer verlängerten Pendelpflichtzeit bestraft werden, sondern mit einer verkürzten Zeit belohnt, da der Arbeitnehmer im Fall von mehr Arbeitsleistung wesentlich mehr Aufbringen muss, als jemand mit weniger Stunden. Also wird im vorhandenen SGB II die Mehrarbeit bestraft und dies ist unrecht, zumal teilweise auch erachtliche Stundenzeiten, besonders bei 12 Stundenschichten in vielen Berufsgruppen schlichtweg zur Überforderung führen und dann gesundheitsbedingte Ausfälle resultieren.12 Stundenschicht + 2,5 Std Pendelweg = 14,5 Stunden Dauerbelastung. Erhöhtes Unfallrisiko und erhöhte Fehleranfälligkeit im Beruf. Daher sollten sich hier die maximalen Pendelpflichtzeiten, da sie insbesondere als Zumutbarkeitsregelungen gelten, erheblich abgesenkt werden!
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
23/04/2017
Fin de la pétition:
07/06/2017
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
Débat
Pas encore un argument CONTRA.