Regione: Germania

Arbeitslosengeld II - Abschaffung der 4-Augen-Regelung und Vornahme von Nachbesserungen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag

118 Firme

La petizione è stata respinta

118 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2015
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die von der Bundesregierung verordnete 4-Augen-Regelung bei der Kontrolle von Auszahlungen von Leistungen des Arbeitslosengeldes II in den Jobcentern sofort abzuschaffen und längerfristig Nachbesserungen vorzunehmen.

Motivazioni:

Zehn Jahre nach der Einführung von Hartz IV müssen die Jobcenter in Deutschland Auszahlungen an die Leistungsbezieher strenger kontrollieren (4-Augen-Regelung). Die Folge: nicht nur 21 Millionen Euro Mehrkosten im Jahr (Schaden: max. 1 Mio.), auch das Arbeitslosengeld II wird bis zu vier Wochen später überwiesen.Seit Einführung des Arbeitslosengeldes II hat sich die Bearbeitungsfrist von Anträgen in den Jobcentern erheblich verlängert. Schon die Einführung der neuen Software Allegro und die Digitalisierung der Kundenakten führt bei einer gleichbleibenden Mitarbeiterzahl in den Leistungsabteilungen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen und Bewilligungsbescheiden. Leistungsempfänger stehen somit zum Monatsanfang ohne Geld da und müssen sich dadurch kurzfristig verschulden, um ihre Wohnungsmiete und anfallenden Fixkosten bei den Gläubigern rechtzeitig zu bezahlen.

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 11/02/2015
La petizione termina: 13/04/2015
Regione: Germania
Categorie:

Novità

  • Pet 4-18-11-81503-017422

    Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, die von der Bundesregierung verordnete Vier-Augen-Regelung bei
    der Kontrolle von Auszahlungen von Leistungen des Arbeitslosengeldes II in den
    Jobcentern sofort abzuschaffen und längerfristig Nachbesserungen vorzunehmen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die Jobcenter zehn Jahre
    nach der Einführung von Hartz IV die Auszahlungen an die Leistungsbezieher mittels
    der Vier-Augen-Regelung strenger kontrollierten. Dies verursache nicht... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

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