210 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge die Anrechnung des Elterngeldes auf den Hartz4-Regelsatz abschaffen!
Raison
Diese Neuregelung, die ab dem 01.01.2011 in kraft trat ist wegen der Verletzung des Gleichbehandlungsanspruchs aus Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig. Man wird gegenüber den Beziehern anderer einkommensabhängiger Sozialleistungen wie Wohngeld und BAföG, die den Freibetrag weiter in Anspruch nehmen dürfen, und/oder gegenüber Elterngeldempfängern, die das Elterngeld alsLohnersatzleistung erhalten, benachteiligt, ohne dass für diese Benachteiligung ein Rechtfertigungsgrund besteht.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
31/12/2013
Fin de la pétition:
11/02/2014
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-11-81503-002440
Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Anrechnung des Elterngeldes auf den Hartz IV-
Regelsatz abzuschaffen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es verfassungswidrig sei,
das Elterngeld auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
anzurechnen. Die seit dem 1. Januar 2011 erfolgende Anrechnung des Elterngeldes
bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) stelle eine... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.