Region: Germany

Arbeitslosengeld II - Abschaffung von Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
200 supporters 200 in Germany

The petition is denied.

200 supporters 200 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch abzuschaffen.

Reason

Das AlG-II ist seiner rechtlichen Definition nach, ein Existenzminimum, was ein menschenwürdiges Dasein auf niederschwelligem Niveau absichern soll. Der Entzug der Leistungen, bis hin zum vollständigen Verlust des Regelsatzes und der Kosten der Unterkunft, stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Selbst das Sozialgericht Gotha hält die Sanktionen für verfassungsrechtlich bedenklich. Das Verfahren wurde vom Bundesverfassungsgericht lediglich aus formalen (!) und nicht aus inhaltlichen Gründen zurückverwiesen nach Gotha (bitte keine derartigen Aussagen in Ihrer Begründung dann!) Die Sanktionen stellen nach wie vor einen Rechtsbruch dar und sind schnellstmöglich abzuschaffen!

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News

  • Pet 4-18-11-81503-046612 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Abschaffung der Sanktionsregelungen im Zweiten Buch
    Sozialgesetzbuch (SGB II) gefordert, weil diese verfassungswidrig seien.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 203 Mitzeichnungen unterstützt und
    es gingen 54 Diskussionsbeiträge hierzu ein.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss zahlreiche Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung... further

Not yet a PRO argument.

No CONTRA argument yet.

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