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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch abzuschaffen.
Perustelut
Das AlG-II ist seiner rechtlichen Definition nach, ein Existenzminimum, was ein menschenwürdiges Dasein auf niederschwelligem Niveau absichern soll. Der Entzug der Leistungen, bis hin zum vollständigen Verlust des Regelsatzes und der Kosten der Unterkunft, stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde dar. Selbst das Sozialgericht Gotha hält die Sanktionen für verfassungsrechtlich bedenklich. Das Verfahren wurde vom Bundesverfassungsgericht lediglich aus formalen (!) und nicht aus inhaltlichen Gründen zurückverwiesen nach Gotha (bitte keine derartigen Aussagen in Ihrer Begründung dann!) Die Sanktionen stellen nach wie vor einen Rechtsbruch dar und sind schnellstmöglich abzuschaffen!
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Vetoomus alkoi:
11.10.2017
Vetoomus päättyy:
06.12.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 28.11.2019Pet 4-18-11-81503-046612 Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Abschaffung der Sanktionsregelungen im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) gefordert, weil diese verfassungswidrig seien.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 203 Mitzeichnungen unterstützt und
es gingen 54 Diskussionsbeiträge hierzu ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss zahlreiche Eingaben mit verwandter
Zielsetzung... enemmän
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