622 Potpisi
Peticija je odbijena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, rückwirkend zum 01.01.2012 die Hartz4-Regelsätze an die realen Strompreise anzupassen.
Obrazloženje
Im derzeit aktuellen Regelsatz in Höhe von 374 Euro ist die Position "Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung" mit einen Anteil von 8,36 Prozent des Regelsatzes festgesetzt wurden. Das entspricht einen Betrag von monatlich cirka 31,27 Euro. (Wohlgemerkt ausgegangen wird hier vom Regelsatz für Alleinstehende, beim Partnerregelsatz ist der genannte Betrag entsprechend geringer). Dieser Betrag ist bei den drastisch und mehrmals jährlich steigenden Strompreisen nicht mehr realistisch und muss erhöht werden. Wenn man bedenkt das in dem Betrag von cirka 31,27 Euro zusätzlich noch monatliche Beträge für Wohnungsinstandhaltung enthalten sind,ist der zur Verfügung stehende Betrag für Strom noch deutlich geringer. Es kann nicht sein das Bürger die von Hartz4 leben müssen (gerade betroffen viele Familien mit Kindern) sich keinen Strom mehr "leisten" können, weil Sie die monatlichen Abschläge die sich ja zwangsläufig auch ständig erhöhen nicht mehr bezahlen können und Gefahr laufen das Ihnen der Strom abgestellt wird. Es ist ein Grundbedürfnis Strom zu haben und gehört zu einer wohnungslos nahenden Situation wenn Familien aufgrund der nicht bezahlbaren höheren Stromabschläge und des aber nicht den Strompreisen angepassten Hartz4-Regelsatzes der Strom abgestellt wird.
Link na peticiju
Listić za odvajanje s QR kodom
Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
21. 06. 2012.
Peticija završava:
08. 08. 2012.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
-
Pet 4-17-11-81503-039760Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Hartz IV-Regelsätze rückwirkend zum 1. Januar
2012 an die realen Strompreise anzupassen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass im Rahmen des
aktuellen Regelsatzes in Höhe von 374 Euro für die Position „Wohnen, Energie und
Wohnungsinstandhaltung“ ein Anteil von 8,36 Prozent zur Verfügung stehe, das
heißt etwa 31,27 Euro. In Anbetracht der mehrmals jährlich steigenden Strompreise
sei dieser Betrag nicht mehr realistisch und müsse angepasst werden. Andernfalls
liefen... unaprijediti
Debata
Contra-Leute sollen erst einmal überlegen, bevor sie, wie üblich auf AlgII Bezieher losgehen!! Die Stromkosten sind enorm gestiegen und das wird in keiner Weise aufgefangen. Ich bin z. B. 61 Jahre alt muss derzeit 73 ? Strom bezahlen und zusätzlich 76 ? Gas. Auf meine Bitte hin den Zähler mal zu checken wurde mir vom Versorger angeboten das für 100 ? Vorkasse zu machen, das Geld bekäme ich ja wieder, falls der Zähler defekt ist?? Wie soll ich von Alg II 100 ? aufbringen, ich muß ohnehin schon 149 ? jeden Monat für Energie bezahlen??
Još nema argumenata protiv.