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Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, bei Leistungsbeziehern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für das Vorjahr zu leistende Steuernachzahlungen im Monat der Zahlung als Steuerbelastung einkommensmindernd zu berücksichtigen.
Motivazioni:
Das Jobcenter berücksichtigt Steuer-Erstattungen für das Vorjahr im Zufluss-Monat als einmalige Einnahme. Hiergegen ist wegen der Zweckbestimmung Lebensunterhalt auch nichts einzuwenden, da es sich rechnerisch um verspätet ausgezahltes Entgelt handelt.Steuer-Nachzahlungen für das Vorjahr berücksichtigt das JC aber nicht einkommensmindernd, obwohl laut § 11b SGB II „auf das Einkommen zu entrichtende Steuern“ abzugsfähig sind. Als Begründung gibt das JC an, es könnten nur die auf das Einkommen des jeweiligen Monats direkt entfallende Steuern berücksichtigt werden – bei Steuer-Nachzahlungen handele es sich aber um „Altschulden“.Diese Rechts-Auslegung ist ungerecht: Wenn Steuer-Erstattungen im Zufluss-Monat zu Lasten des Leistungs-Empfängers berücksichtigt werden, muss analog auch eine Steuer-Nachzahlung im Monat der Belastung (Fälligkeit) zu Gunsten des Betroffenen einkommensmindernd abgezogen werden, weil diese Steuerschuld unvermeidbar anfällt und der Betrag nicht für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
06/03/2019
La petizione termina:
14/05/2019
Regione:
Germania
Categorie:
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.