Region: Tyskland

Arbeitslosengeld II - Einkommensmindernde Berücksichtigung von zu leistenden Steuernachzahlungen

Framställaren
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
101 Stödjande 101 i Tyskland

Insamlingen är klar

101 Stödjande 101 i Tyskland

Insamlingen är klar

  1. Startad 2019
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog med mottagare
  5. Beslut

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

vidarebefordrar

Mit der Petition wird gefordert, bei Leistungsbeziehern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für das Vorjahr zu leistende Steuernachzahlungen im Monat der Zahlung als Steuerbelastung einkommensmindernd zu berücksichtigen.

Orsak

Das Jobcenter berücksichtigt Steuer-Erstattungen für das Vorjahr im Zufluss-Monat als einmalige Einnahme. Hiergegen ist wegen der Zweckbestimmung Lebensunterhalt auch nichts einzuwenden, da es sich rechnerisch um verspätet ausgezahltes Entgelt handelt.Steuer-Nachzahlungen für das Vorjahr berücksichtigt das JC aber nicht einkommensmindernd, obwohl laut § 11b SGB II „auf das Einkommen zu entrichtende Steuern“ abzugsfähig sind. Als Begründung gibt das JC an, es könnten nur die auf das Einkommen des jeweiligen Monats direkt entfallende Steuern berücksichtigt werden – bei Steuer-Nachzahlungen handele es sich aber um „Altschulden“.Diese Rechts-Auslegung ist ungerecht: Wenn Steuer-Erstattungen im Zufluss-Monat zu Lasten des Leistungs-Empfängers berücksichtigt werden, muss analog auch eine Steuer-Nachzahlung im Monat der Belastung (Fälligkeit) zu Gunsten des Betroffenen einkommensmindernd abgezogen werden, weil diese Steuerschuld unvermeidbar anfällt und der Betrag nicht für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht.

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