Arbeitslosengeld II - Einkommensmindernde Berücksichtigung von zu leistenden Steuernachzahlungen

Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
101 Støttende 101 inn Deutschland

Innsamling ferdig

101 Støttende 101 inn Deutschland

Innsamling ferdig

  1. Startet 2019
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog med mottaker
  5. Beslutning

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Videresending

Mit der Petition wird gefordert, bei Leistungsbeziehern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für das Vorjahr zu leistende Steuernachzahlungen im Monat der Zahlung als Steuerbelastung einkommensmindernd zu berücksichtigen.

Grunnen til

Das Jobcenter berücksichtigt Steuer-Erstattungen für das Vorjahr im Zufluss-Monat als einmalige Einnahme. Hiergegen ist wegen der Zweckbestimmung Lebensunterhalt auch nichts einzuwenden, da es sich rechnerisch um verspätet ausgezahltes Entgelt handelt.Steuer-Nachzahlungen für das Vorjahr berücksichtigt das JC aber nicht einkommensmindernd, obwohl laut § 11b SGB II „auf das Einkommen zu entrichtende Steuern“ abzugsfähig sind. Als Begründung gibt das JC an, es könnten nur die auf das Einkommen des jeweiligen Monats direkt entfallende Steuern berücksichtigt werden – bei Steuer-Nachzahlungen handele es sich aber um „Altschulden“.Diese Rechts-Auslegung ist ungerecht: Wenn Steuer-Erstattungen im Zufluss-Monat zu Lasten des Leistungs-Empfängers berücksichtigt werden, muss analog auch eine Steuer-Nachzahlung im Monat der Belastung (Fälligkeit) zu Gunsten des Betroffenen einkommensmindernd abgezogen werden, weil diese Steuerschuld unvermeidbar anfällt und der Betrag nicht für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht.

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