Arbeitslosengeld II - Ersatzlose Streichung der Stromsteuer für Empfänger von Hartz4 und Grundsicherung im Alter

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청원서는 다음 주소로 보내집니다.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

102 서명

청원은 승인되지 않았습니다

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  1. 시작됨 2018
  2. 컬렉션 완료
  3. 제출된
  4. 대화
  5. 완성된

이는 온라인 청원 des Deutschen Bundestags입니다.

청원서는 다음 주소로 보내주시기 바랍니다. Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, die Stromsteuer für Empfänger von Hartz4 und Grundsicherung im Alter ersatzlos zu streichen.

이유

Dieser Staat ist laut der Kanzlerin und ihrem Finanzminister ohne finanzielle Sorgen. Es geht vor diesem Hintergrund nicht an, dass von den Ärmsten im Land eine Steuer auf den verbrauchten Strom erhoben wird. Das kann der Bundestag mit sofortiger Wirkung ändern. Der Strompreis wird sowieso nur künstlich hoch gehalten (Maßstab ist der Preis an der deutschen Strombörse. )

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청원에 대한 정보

청원이 시작되었습니다: 2018. 03. 05.
수집 종료: 2018. 05. 01.
지역: Deutschland
범주:  

소식

  • Pet 2-19-08-6136-004539 Stromsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass die Stromsteuer für Empfänger von
    Arbeitslosengeld II und der Grundsicherung im Alter ersatzlos gestrichen wird.

    Zur Begründung wird ausgeführt, der Staat sei ohne finanzielle Sorgen. Es gehe vor
    diesem Hintergrund nicht an, dass von den Ärmsten im Land eine Steuer auf den
    verbrauchten Strom erhoben werde.

    Auf den weiteren Inhalt der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlichten Petition wird Bezug genommen. Es gab 24 Diskussionsbeiträge und
    102 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
    Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    wie folgt zusammenfassen:

    Mit einem jährlichen Volumen von rund sieben Mrd. Euro leistet die Stromsteuer als
    steuerlicher Bestandteil des Strompreises u.a. einen wesentlichen Beitrag zur
    Finanzierung der Ausgaben des Gemeinwesens, zur Stärkung der
    Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Konsolidierung des
    Bundeshaushalts. Die Stromsteuer mit einer Höhe von 20,50 Euro je
    Megawattstunde ist eine indirekte Steuer. Stromsteuerschuldner ist der
    Stromversorger und nicht der Endverbraucher. Der Stromversorger gibt die von ihm
    zu entrichtende Stromsteuer über den zu zahlenden Preis an den Endverbraucher
    weiter. Die Stromsteuer beträgt für einen 3-Personen-Musterhaushalt mit einem
    Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden lediglich ca. 72 Euro im Jahr. Die
    finanzielle Erleichterung würde sich auf 6 Euro im Monat belaufen. Eine Entlastung
    des Verbrauchers respektive Beziehern von Arbeitslosengeld II oder
    Grundsicherungsempfängern von der Stromsteuer wäre kaum spürbar und zudem
    verfassungsrechtlich auch nicht ohne weiteres umsetzbar. Ungeachtet dessen
    beteiligt sich der Staat bereits an den Kosten im Falle des Arbeitslosengeldes II
    sowie der Grundsicherung. Denn der im Sozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf
    für die Höhe des Arbeitslosengeldes II sowie für die Grundsicherung beinhaltet die
    Komponenten des Regelbedarfs sowie die Kosten der Unterkunft. Der Regelbedarf
    umfasst beispielsweise Ernährung, Bekleidung sowie Haushaltsenergie, inkl.
    Stromsteuer. Bei einem Verzicht auf die Erhebung der Stromsteuer, unabhängig von
    der tatsächlichen Umsetzbarkeit eines solchen Verfahrens, müssten dann umgekehrt
    auch der entsprechende Regelbedarf gekürzt werden, sodass eine tatsächliche
    Entlastung nicht eintreten würde.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
    nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
    weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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