Piirkond : Saksamaa

Arbeitslosengeld II - Keine Anrechnung von Elterngeld/Kindergeld bei Lohnaufstockern und Arbeitslosengeld II-Empfängern

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
84 Toetav 84 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

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  1. Algatatud 2017
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
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  5. Lõppenud

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Mit der Petition wird gefordert, dass sowohl Elterngeld als auch Kindergeld bei Lohnaufstockern und Hartz IV Empfängern nicht mehr angerechnet werden.

Selgitus

Die Kinder der sozialbenachteiligten Familien haben genauso ein Anrecht auf diese Gelder wie auch die Kinder normal und gut verdienender Familien. Desweitern sind die Unterhaltskosten im gleichen Maße hoch wie bei anderen. D.h. es gibt keinen Unterschied in der finanziellen Belastung, aber sozial schwache Familien müssen auf ein Teil ihrer Gelder verzichten, da sie angerechnet werden und das ist soziale Benachteiligung. Denn Babynahrung, Windeln, Strom, Wasser, Miete müssen trotzdem im vollem Umfang bezahlt werden und das obwohl man weniger Geld zur Verfügung hat durch das Anrechnen. Darum muss dieses abgeschafft werden, um diesen Familien bzw. Kindern die soziale Benachteiligung und Ausgrenzung zu mindern.

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uudised

  • Pet 4-18-11-81503-040137 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass sowohl Elterngeld als auch Kindergeld bei
    Lohnaufstockern und Hartz IV-Empfängern nicht mehr angerechnet werden.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Kinder sozial benachteiligter
    Familien ebenso ein Anrecht auf die Gelder hätten wie Kinder gut verdienender
    Familien. Die Berücksichtigung von Eltern- und Kindergeld beim Einkommen der Eltern
    dürfe deshalb nicht weiter erfolgen, um soziale Benachteiligung und Ausgrenzung zu
    mindern.

    Hinsichtlich der weiteren... Edasi

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poolt-argumenti veel pole.

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