Alueella: Saksa

Arbeitslosengeld II - Keine Anrechnung von Kindergeld auf ALG II

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge die Anrechnung des regulären Kindergeldes auf den Hartz4-Regelsatz abschaffen!

Perustelut

Die Anrechnung des Kindergeld an den Hartz4-Regelssatz ist eine Diskriminierung gegenüber der, die das Kindergeld normal bekommen. Kindergeld muss für jedes Kind gleichermaßen gezahlt werden und da darf man nicht unterscheiden zwischen Erwerbstätige und Erwerbslose. Der Regelsatz ist so gleichzustellen mit dem normalen Lohn eines Erwerbstätigen. Das Kindergeld hingegen soll als Unterstützung zur Erziehung der Kinder dasein. Hierbei darf man nicht für das eine Kind des Erwebstätigen Kindergeld zusichern und und dem Erwerbslosen das Kindergeld aberkennen bzw. an den Regelsatz anrechnen! Hier muss das Gleichheitsprinzip greifen. Entweder alle Kinder oder keine und das ohne Abzug!

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Uutiset

  • Pet 4-18-11-81503-001454

    Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent wendet sich gegen die Anrechnung des Kindergeldes auf den
    Regelbedarfssatz der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch
    Sozialgesetzbuch.
    Zur Begründung bringt der Petent vor, Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch
    Sozialgesetzbuch (SGB II) würden damit gegenüber nichthilfebedürftigen Beziehern
    von Kindergeld diskriminiert. Kindergeld werde bei diesen nicht auf den Lohn eines
    Beschäftigten angerechnet. Das Kindergeld... enemmän

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