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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge die Anrechnung des regulären Kindergeldes auf den Hartz4-Regelsatz abschaffen!
Pamatojums
Die Anrechnung des Kindergeld an den Hartz4-Regelssatz ist eine Diskriminierung gegenüber der, die das Kindergeld normal bekommen. Kindergeld muss für jedes Kind gleichermaßen gezahlt werden und da darf man nicht unterscheiden zwischen Erwerbstätige und Erwerbslose. Der Regelsatz ist so gleichzustellen mit dem normalen Lohn eines Erwerbstätigen. Das Kindergeld hingegen soll als Unterstützung zur Erziehung der Kinder dasein. Hierbei darf man nicht für das eine Kind des Erwebstätigen Kindergeld zusichern und und dem Erwerbslosen das Kindergeld aberkennen bzw. an den Regelsatz anrechnen! Hier muss das Gleichheitsprinzip greifen. Entweder alle Kinder oder keine und das ohne Abzug!
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
08.11.2013
Petīcija beidzas:
20.12.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-18-11-81503-001454
Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent wendet sich gegen die Anrechnung des Kindergeldes auf den
Regelbedarfssatz der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch.
Zur Begründung bringt der Petent vor, Leistungsbezieher nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) würden damit gegenüber nichthilfebedürftigen Beziehern
von Kindergeld diskriminiert. Kindergeld werde bei diesen nicht auf den Lohn eines
Beschäftigten angerechnet. Das Kindergeld... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.