Reģions: Vācija

Arbeitslosengeld II - Leistungen für Auszubildende nach dem Sozialgesetzbuch II

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
610 Atbalstošs 610 iekš Vācija

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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Absolvierung einer Ausbildung und der Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II sich nicht mehr gegenseitig ausschließen.

Pamatojums

Immer wieder scheitern Berufsausbildungen daran, dass der Lebensunterhalt der Auszubildenden aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht ausreichend finanziert ist. Dies kommt insbesondere bei jungen Müttern und Vätern, aber auch bei Spätstartern zum Tragen und ist gerade dort auch besonders tragisch.Auszubildende sollen dementsprechend bei Bedarf während der betrieblichen, außerbetrieblichen oder schulischen Ausbildung in allen Fällen Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II erhalten. Menschen in Ausbildung mit grundsätzlichem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BaB) oder BAföG haben keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung gemäß SGB II. Grundsätzlicher Anspruch ist nicht gleichzusetzen mit der tatsächlichen Auszahlung der Fördermittel, d.h. viele Menschen sind in der Realität faktisch davon ausgeschlossen, eine Ausbildung zu absolvieren. Stattdessen greifen unterschiedliche Förderinstrumente, die nicht transparent sind. Diese Leistungen sind zudem in unterschiedlichen Vorschriften geregelt, Finanzierungsquellen schließen sich gegenseitig aus und Leistungen aus verschiedenen Quellen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgezahlt. Der Anspruch auf BAB bzw. BAföGs richtet sich danach, ob Auszubildende nicht mehr im Haushalt der Eltern leben und wie hoch ihr, bzw. das Einkommen der Eltern ist. Dies gilt zum Beispiel auch für eine 35jährige allein Erziehende mit zwei halbwüchsigen Kindern, die sich nun wieder an ihre Eltern wenden muss, obwohl sie schon seit Jahren ihren eigenen Haushalt führt. Sind Auszubildende über 30 Jahre alt, haben sie, bis auf wenige Ausnahmen keinen Anspruch auf BAföG. Damit fallen schulische Ausbildungen für sie als Ausbildungsoption weg – in Zusammenhang mit dem viel beschworenen Fachkräftemangel kaum nachvollziehbar. Wird BAföG oder BAB aus unterschiedlichsten Gründen versagt und die Eltern zahlen keinen Unterhalt, wird in den meisten Fällen die Ausbildung abgebrochen oder nicht begonnen. Anträge auf Vorausleistung von BaB oder BAföG werden regelmäßig nicht bewilligt bzw. werden Anträge auf diese Leistung gar nicht erst herausgegeben. Grundsätzlich besteht die Notwendigkeit, die Gesetze BaB und BAföG zu reformieren und auf die aktuelle gesellschaftliche Situation von Auszubildenden anzupassen.

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Jaunumi

  • Pet 4-18-11-81503-012524



    Arbeitslosengeld II



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

    worden ist.

    Begründung



    Mit der Petition wird gefordert, dass die Absolvierung einer Ausbildung und der

    Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II sich nicht mehr gegenseitig

    ausschließen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, nach § 7 des Zweiten Buches

    Sozialgesetzbuch (SGB II) würden insbesondere Menschen mit grundsätzlichem

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

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