60 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass bei Beurteilung der Zumutbarkeit einer Arbeit für Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine Pflegetätigkeit für Angehörige stärker als bisher zu berücksichtigen ist.
Reden
Zwischen dem Pflegegrad II und dem Pflegegrad III gibt es in Bezug auf die zumutbare Arbeitszeit keine Differenzierung, obwohl es durchaus einen extremen Belastungsunterschied zwischen den Pflegegraden geben kann, vor allem, was die zeitlichen Belange angeht.Pflegegrad 2 = Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)Pflegegrad 3 = Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)Je nach Einzelfall soll hier zwar seitens der Jobcenter differenziert werden, jedoch wird in der Praxis oftmals stur nach den Tabellenvorgaben abgearbeitet, ohne Rücksicht auf die individuelle Lebenssituation. Daher auch hier die Bitte um Einfügung der Situation "nicht zumutbar" im Einzelfall bzw. die Herabsetzung von 6 auf 3 Stunden.
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downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
27-04-2017
De petitie eindigt:
13-07-2017
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 4-18-11-81503-042051 Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass bei Beurteilung der Zumutbarkeit einer Arbeit für
Arbeitslosengeld II-Empfänger eine Pflegetätigkeit für Angehörige stärker als bisher
zu berücksichtigen ist.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Punkt 2.4 der Fachlichen
Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 10 des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Zumutbarkeit einer Arbeit geändert werden solle. Für
die Pflege von Angehörigen mit dem Pflegegrad drei solle eine Abstufung der
Zumutbarkeit... verder
Discussie
Bei Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 3 sollte man grundsätzlich bedingungslos Alg2 erhalten, Tritt ein Pflegefall in der Familie ein, bedeutet es den sozialen Abstieg des Pflegebedürftigen sowie des pflegenden Angehörigen obwohl diese in der Regel mehr Arbeitsleisung erbrigen oder erbracht haben als in einem regulären Vollzeitjob. Pflegebedürftige sollten nicht gezwungen sein ihre gesamten Erparnisse und Häuser zu opfern. Pflegende Angehörige sollten wenigstens den Mindestlohn für ihre aufopfernde Pflege erhalten und nicht gezwungen sein ihre Existenz zu ruinieren.
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