Alueella: Saksa

Arbeitslosengeld - Keine Pflichtbewerbung bei Zeitarbeitsfirmen für ALG I-Empfänger

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2011
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld 1 (ALG I) seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht mehr grundsätzlich verpflichtet werden können, sich bei Zeitarbeitsunternehmen zu bewerben. Vermittlungsvorschläge für Zeitarbeitsfirmen sollen weiterhin gemacht werden dürfen, dem Betroffenen soll aber freigestellt bleiben, ob er sich bewerben möchte.

Perustelut

Das Pro und Contra von Zeitarbeit wurde und wird in der Öffentlichkeit vielfach diskutiert. Zusammenfassend muss man aber sagen, dass Zeitarbeit grundsätzlich nicht zu befürworten ist, da bei Leiharbeitsverhältnissen immer eine weitere Partei (nämlich die Zeitarbeitsfirma) mit im Spiel ist, die entsprechend zusätzlich abkassieren will. Dies in der Regel auf Kosten der Leiharbeitnehmer und nicht auf Kosten des ausleihenden Unternehmens, welches ja eigentlich für die Leistung kurzfristig über Leiharbeitnehmer Kapazitätsengpässe überbrücken zu können entsprechend MEHR zahlen müsste! Zeitarbeitsfirmen haben sich daher in den letzten Jahren zu einer regelrechten Plage entwickelt. Dies wird seitens BA unterstützt in dem sie Bezieher von ALG I in der Regel per Zielvereinbarung verpflichtet, sich auch bei entsprechenden Zeitarbeitsunternehmen zu bewerben. Tun sie dies nicht droht ihnen u. U. Kürzungen der Bezüge. ALG 1 erhalten Personen, die u. a. aufgrund ihrer vorherigen Anwartschaftszeit dazu berechtig sind. Oft ist es so, dass diese aus einem langjährigen Arbeitsverhältnis ausscheiden (mussten) und auch bestrebt sind wieder ein ?normales? Arbeitsverhältnis zu finden. Das Forcieren der Vermittlung von Zeitarbeitsverhältnissen seitens der BA sollte daher für diese Personengruppe nicht mehr unterstützt werden.

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Uutiset

  • Carsten Bauer

    Arbeitslosengeld

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Arbeitslose mit
    Bezug von Arbeitslosengeld seitens der Bundesagentur
    für Arbeit nicht mehr
    grundsätzlich verpflichtet werden können, sich bei Zeitarbeitsunternehmen zu
    bewerben. Vermittlungsvorschläge für Zeitarbeitsfirmen sollen weiterhin gemacht
    werden dürfen, dem Betroffenen soll aber freigestellt bleiben, ob er sich bewerben
    möchte.

    Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass Zeitarbeit grundsätzlich
    nicht zu befürworten sei. Zeitarbeitsfirmen... enemmän

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