Erfolg

Arbeitslosengeld - Lücke zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld während einer Wiedereingliederung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
0 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll erreicht werden, die Lücke zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld während einer Wiedereingliederung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch zu schließen.

Begründung

Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, gesetzlich krankenversichert und schwer erkrankt, bekommt i. d. R. 78 Wochen Krankengeld, dann erfolgt die Aussteuerung durch die Krankenkasse. Im Anschluss daran wird so genanntes Nahtlosigkeitsgeld nach den Grundsätzen für Arbeitslosengeld I gezahlt. Der/die Kranke hat jedoch einen ungekündigten Arbeitsplatz (auch im öffentlichen Dienst) und fängt während des Bezuges des Nahtlosigkeitsgeldes eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben gemäß SGB am alten Arbeitsplatz an. Naturgemäß wird jedoch im Rahmen dieser Wiedereingliederung nach einer Woche eine Stundenzahl größer 15 Stunden/Woche erreicht, somit erlischt das Nahtlosigkeitsgeld. Die Folge ist Hartz IV. Dieses wird jedoch nicht gezahlt, weil die Maximalgrenzen an Sparguthaben und Lebensversicherungen überschritten sind. Weder der Arbeitgeber, die Krankenkasse bzw. Amt für Arbeit oder ARGE (Hartz IV) zahlen während der Wiedereingliederung einen Existenzzuschuss bzw. ein Überbrückungsgeld bis zur Wiederherstellung der unverminderten Arbeitskraft. Da es sich bei einer Wiedereingliederung gemäß SGB um eine befristete Zeitdauer, i. d. R. von 1-4 Monaten handelt, kann es im ungünstigsten Falle sein, dass der Arbeitnehmer zwar arbeitet, aber 2-3 Monate von keiner Seite Lebensunterhalt bekommt. Es ist unzumutbar, dass ein arbeitswilliger und arbeitsfähiger Betroffener wegen dieser relativ kurzen Wiedereingliederungsphase seine private Alterssicherung ggfls. kündigen, seine Sparguthaben ggfls. aufbrauchen bzw. sein für die Arbeit benötigtes Fahrzeug verkaufen muss, wenn dessen Wert bestimmte Grenzen übersteigt. Im Normalfall ist der Betroffene nach erfolgreicher Wiedereingliederung rehabilitiert. Im anderen Fall, nach erfolgloser Wiedereingliederung, folgt ALG I und/oder eine Rente. M. E. sollte bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach der Aussteuerung die 15-Stunden-Regel für einen festen Zeitraum außer Kraft gesetzt werden und mit Nahtlosigkeitsgeld/Arbeitslosengeld I abgegolten werden. Abschließend möchte ich noch ausführen, dass Jedermann (außer Beamte), egal welchen Alters, betroffen sein kann.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Klaus Bornscheuer Arbeitslosengeld Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Der Petent fordert, die Lücke zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld während
    einer stufenweisen Wiedereingliederung zu schließen.

    Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer bekämen in der Regel für einen Zeit-
    raum von 78 Wochen Krankengeld, bevor sie von der Krankenkasse ausgesteuert
    würden. Im Anschluss daran würde ein so genanntes Nahtlosigkeitsgeld nach den
    Grundsätzen des Arbeitslosengeldes gezahlt. Wenn der kranke Arbeitnehmer jedoch
    bei einer Wiedereingliederung nach dem... weiter

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