16 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) dahingehend zu ergänzen, dass von schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerbern bei erwiesener fachlicher Eignung die Einstellung in ein Arbeitsverhältnis gerichtlich durchgesetzt werden kann. Diese Regelung soll zunächst für öffentliche Arbeitgeber gelten und später auf alle Betriebe ab einer bestimmten Größe ausgeweitet werden.
Raison
Das AGG verlangt von Arbeitgebern, schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen, wenn die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Zudem sind schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung nichtbehinderten vorzuziehen.Die Möglichkeiten, diese Rechte tatsächlich durchzusetzen, sind jedoch sehr beschränkt. Das AGG ermöglicht es zwar, Schadenersatz zu beanspruchen, schafft damit aber keine wirkliche Abhilfe. Der Kläger begehrt die Einsetzung in ein Arbeitsverhältnis. Daher wünsche ich eine entsprechende Erweiterung des AGG.Öffentliche Arbeitgeber haben bessere Möglichkeiten zur Integration von Menschen mit Behinderung und sollten daher Vorreiter sein. Die hier gesammelten Erfahrungen können später in der Privatwirtschaft genutzt werden.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
24/06/2017
Fin de la pétition:
21/09/2017
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-11-810-043422 Arbeitsmarktpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)
dahingehend zu ergänzen, dass von schwerbehinderten oder gleichgestellten
Bewerbern bei erwiesener fachlicher Eignung die Einstellung in ein Arbeitsverhältnis
gerichtlich durchgesetzt werden kann. Im weiteren wird gefordert, dass eine solche
Regelung zunächst für öffentliche Arbeitgeber gelten solle und später auf alle
Betriebe ab einer bestimmten Größe ausgeweitet wird.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, das AGG verlange... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.