Région: Allemagne

Arbeitsmarktpolitik - Änderung des AGG zur Einsetzung in ein Arbeitsverhältnis durch Gerichtsbeschluss

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Soutien 16 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

16 Soutien 16 en Allemagne

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  1. Lancé 2017
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) dahingehend zu ergänzen, dass von schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerbern bei erwiesener fachlicher Eignung die Einstellung in ein Arbeitsverhältnis gerichtlich durchgesetzt werden kann. Diese Regelung soll zunächst für öffentliche Arbeitgeber gelten und später auf alle Betriebe ab einer bestimmten Größe ausgeweitet werden.

Raison

Das AGG verlangt von Arbeitgebern, schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen, wenn die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Zudem sind schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung nichtbehinderten vorzuziehen.Die Möglichkeiten, diese Rechte tatsächlich durchzusetzen, sind jedoch sehr beschränkt. Das AGG ermöglicht es zwar, Schadenersatz zu beanspruchen, schafft damit aber keine wirkliche Abhilfe. Der Kläger begehrt die Einsetzung in ein Arbeitsverhältnis. Daher wünsche ich eine entsprechende Erweiterung des AGG.Öffentliche Arbeitgeber haben bessere Möglichkeiten zur Integration von Menschen mit Behinderung und sollten daher Vorreiter sein. Die hier gesammelten Erfahrungen können später in der Privatwirtschaft genutzt werden.

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Actualités

  • Pet 4-18-11-810-043422 Arbeitsmarktpolitik

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)
    dahingehend zu ergänzen, dass von schwerbehinderten oder gleichgestellten
    Bewerbern bei erwiesener fachlicher Eignung die Einstellung in ein Arbeitsverhältnis
    gerichtlich durchgesetzt werden kann. Im weiteren wird gefordert, dass eine solche
    Regelung zunächst für öffentliche Arbeitgeber gelten solle und später auf alle
    Betriebe ab einer bestimmten Größe ausgeweitet wird.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, das AGG verlange... plus loin

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