16 Potpisi
Peticija je odbijena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) dahingehend zu ergänzen, dass von schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerbern bei erwiesener fachlicher Eignung die Einstellung in ein Arbeitsverhältnis gerichtlich durchgesetzt werden kann. Diese Regelung soll zunächst für öffentliche Arbeitgeber gelten und später auf alle Betriebe ab einer bestimmten Größe ausgeweitet werden.
Obrazloženje
Das AGG verlangt von Arbeitgebern, schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen, wenn die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Zudem sind schwerbehinderte Bewerber bei gleicher Eignung nichtbehinderten vorzuziehen.Die Möglichkeiten, diese Rechte tatsächlich durchzusetzen, sind jedoch sehr beschränkt. Das AGG ermöglicht es zwar, Schadenersatz zu beanspruchen, schafft damit aber keine wirkliche Abhilfe. Der Kläger begehrt die Einsetzung in ein Arbeitsverhältnis. Daher wünsche ich eine entsprechende Erweiterung des AGG.Öffentliche Arbeitgeber haben bessere Möglichkeiten zur Integration von Menschen mit Behinderung und sollten daher Vorreiter sein. Die hier gesammelten Erfahrungen können später in der Privatwirtschaft genutzt werden.
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Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
24. 06. 2017.
Peticija završava:
21. 09. 2017.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
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Pet 4-18-11-810-043422 Arbeitsmarktpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)
dahingehend zu ergänzen, dass von schwerbehinderten oder gleichgestellten
Bewerbern bei erwiesener fachlicher Eignung die Einstellung in ein Arbeitsverhältnis
gerichtlich durchgesetzt werden kann. Im weiteren wird gefordert, dass eine solche
Regelung zunächst für öffentliche Arbeitgeber gelten solle und später auf alle
Betriebe ab einer bestimmten Größe ausgeweitet wird.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, das AGG verlange... unaprijediti
Debata
Još nema argumenata protiv.