Arbeitsmarktpolitik - Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch Bildung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

87 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

87 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, durch die Bildung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS) zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, die Erwerbslosen eine berufliche Perspektive eröffnen.

Begründung

Ende 2012 gab es über eine Million Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos waren. Ihre Zahl hat gegenüber dem Vorjahr um lediglich 12.000 oder 1 Prozent abgenommen. Zehn Jahre nach der Ankündigung der Agenda 2010 muss festgestellt werden: Es ist kaum gelungen, Langzeiterwerbslose nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Vom Grundsatz des "Förderns und Forderns“ ist fast nur das Fordern übrig geblieben. Zumutbarkeitskriterien und Sanktionen wurden massiv verschärft. Hochwertige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die den Langzeiterwerbslosen neue berufliche Perspektiven eröffnen, wurden zusammen gestrichen. Stattdessen wurde auf eine schnelle Vermittlung in Arbeit um fast jeden Preis gesetzt. Die Politik der Bundesregierung verschärft diese Entwicklung - zuletzt durch die Einsparungen in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung sowie durch die so genannte Reform der arbeits- marktpolitischen Instrumente. Etliche Angebote für Eingliederungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wurden gestrichen und sind gegenwärtig weder quantitativ noch qualitativ ausreichend. Die Chancen von Langzeiterwerbslosen, einen existenzsichernden Arbeitsplatz zu besetzen, werden immer geringer.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.02.2013
Sammlung endet: 27.04.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-11-810-049156

    Arbeitsmarktpolitik
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, durch die Bildung eines öffentlich geförderten
    Beschäftigungssektors zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen, die Erwerbslosen eine
    berufliche Perspektive eröffnen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die bestehende
    Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung nicht ausreichend sei, weshalb die
    Chancen von Langzeitarbeitslosen einen Arbeitsplatz zu besetzen zunehmend
    geringer werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 87 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 38 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Die Ausübung einer geförderten Beschäftigung kann sinnvoll und notwendig sein, um
    Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen an den Arbeitsmarkt
    heranzuführen, soziale Teilhabe zu sichern und das primäre Ziel der Integration in
    ungeförderte Beschäftigung bzw. Erhöhung der Chancen auf ungeförderte
    Beschäftigung zu erreichen.

    Nach Ansicht des Ausschusses bedarf es aber keiner besonderen
    Institutionalisierung in Form eines „öffentlich geförderten Beschäftigungssektors“
    neben dem bereits vorhandenen Regelinstrumentarium.
    Die Jobcenter können bereits nach derzeitiger Rechtslage
    sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für langzeitarbeitslose
    Leistungsbezieher für die Dauer von bis zu 24 Monaten fördern. Darüber hinaus
    können erwerbsfähige Leistungsberechtigte zur Erhaltung oder Wiedererlangung
    ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in
    Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Eine dauerhafte Förderung ist sehr
    kostenintensiv und u. a. wegen der Gefahr einer falschen Zielgruppenauswahl und
    Einsperreffekten arbeitsmarktpolitisch problematisch. Fehlanreize zum Eintritt und
    Verbleib in öffentlich geförderter Beschäftigung müssen vermieden werden. Zudem
    muss vermieden werden, dass durch öffentlich geförderte Beschäftigung reguläre
    Beschäftigung verdrängt oder verhindert wird.
    Damit künftig auch die Menschen von der soliden Entwicklung am Arbeitsmarkt
    profitieren, deren Teilhabe am Arbeitsleben bislang schwierig zu erreichen war, setzt
    das Konzept „Chancen eröffnen - soziale Teilhabe sichern“ der Bundesregierung mit
    vielfältigen Maßnahmen an. Bestandteile des Konzepts sind eine
    Betreuungsoffensive im Regelgeschäft, die als einen Baustein die Einrichtung von
    Netzwerken für Aktivierung, Beratung und Chancen enthält, das neue
    Bundesprogramm des Europäischen Sozialfonds sowie das Programm „Soziale
    Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Primäres Ziel des letztgenannten Programms ist, soziale
    Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf
    Leistungsberechtigten, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besonderer
    Förderung bedürfen. Zweiter Schwerpunkt sollen Menschen sein, die mit Kindern in
    einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ergänzend dazu sollen die Jobcenter und die
    anderen beteiligten Akteure, insbesondere auch die Kommunen, die Beschäftigung
    mit begleitenden Maßnahmen flankieren und stabilisieren.
    Mit den Netzwerken für Aktivierung, Beratung und Chancen soll die Betreuung,
    Beratung und Förderung von Langzeitarbeitslosen mit komplexen Problemlagen im
    Regelgeschäft der Jobcenter weiter intensiviert und optimiert werden. Hier können
    Leistungsberechtigte gebündelte Unterstützungsleistungen, mit denen verschiedene
    Problemlagen angegangen werden können, etwa soziale, psychische und

    gesundheitliche Vermittlungshemmnisse, fehlende Schul- oder Berufsabschlüsse
    bzw. Grundbildungsdefizite sowie die Verbesserung der Kompetenz und Motivation
    zur Bewältigung von Alltagsherausforderungen, erhalten.
    Vor dem dargestellten Hintergrund vermag der Ausschuss die Eingabe nicht zu
    unterstützen. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
    Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
    Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
    Soziales – zur Erwägung zu überweisen, und den Fraktionen des Deutschen
    Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)

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243 Unterschriften
114 Tage verbleibend

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