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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Angehörige von schwerkranken Partnern im Jahr zehn freie Tage zur Betreuung oder/bzw. Begleitung des Schwerkranken bekommen (unentgeltlicher gesetzlicher Anspruch), analog zu den zehn Tagen für Eltern zur Betreuung von kranken Kindern.
Pamatojums
Für die in Anspruchnahme der Pflege- und Familienzeit benötigt der Kranke eine Pflegeeinstufung bzw. eine Pflegestufe, d.h. die Grundpflege kann selbständig in einem bestimmten Zeitrahmen nicht getätigt werden. Wenn allerdings ein Partner bzw. eine Partnerin an Krebs erkrankt ist (z.B. Brust- oder Prostatakrebs) wird er/sie zunächst keine Pflegestufe bekommen. Jedoch wird z. B. zur Chemo- oder Strahlentherapie häufig eine Begleitung benötigt. Das kann ein Partner bzw. eine Partnerin, die berufstätig ist, mit Urlaubstagen allein nicht abdecken. Unbezahlten Urlaub oder auch Sonderurlaub muss ein Arbeitgeber nicht genehmigen.
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
07.11.2014
Petīcija beidzas:
11.02.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-18-11-800-013833Arbeitsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Die Petentin fordert, dass Arbeitnehmer zur Betreuung von schwer erkrankten
Angehörigen im Jahr zehn freie Tage gewährt bekommen.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, für die Inanspruchnahme der
Pflege- und Familienzeit benötige der erkrankte Angehörige eine Pflegeeinstufung. Bei
akuten Erkrankungen werde diese zunächst nicht gewährt. Dennoch benötige der
Erkrankte die Betreuung. Diese könne der berufstätige Angehörige mit seinem
Urlaubsanspruch... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.