Arbeitsrecht - Anspruch auf 10 freie Tage zur Betreuung/Begleitung von schwerkranken Partnern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
288 Unterstützende 288 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

288 Unterstützende 288 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Angehörige von schwerkranken Partnern im Jahr zehn freie Tage zur Betreuung oder/bzw. Begleitung des Schwerkranken bekommen (unentgeltlicher gesetzlicher Anspruch), analog zu den zehn Tagen für Eltern zur Betreuung von kranken Kindern.

Begründung

Für die in Anspruchnahme der Pflege- und Familienzeit benötigt der Kranke eine Pflegeeinstufung bzw. eine Pflegestufe, d.h. die Grundpflege kann selbständig in einem bestimmten Zeitrahmen nicht getätigt werden. Wenn allerdings ein Partner bzw. eine Partnerin an Krebs erkrankt ist (z.B. Brust- oder Prostatakrebs) wird er/sie zunächst keine Pflegestufe bekommen. Jedoch wird z. B. zur Chemo- oder Strahlentherapie häufig eine Begleitung benötigt. Das kann ein Partner bzw. eine Partnerin, die berufstätig ist, mit Urlaubstagen allein nicht abdecken. Unbezahlten Urlaub oder auch Sonderurlaub muss ein Arbeitgeber nicht genehmigen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-800-013833Arbeitsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Die Petentin fordert, dass Arbeitnehmer zur Betreuung von schwer erkrankten

    Angehörigen im Jahr zehn freie Tage gewährt bekommen.

    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, für die Inanspruchnahme der

    Pflege- und Familienzeit benötige der erkrankte Angehörige eine Pflegeeinstufung. Bei

    akuten Erkrankungen werde diese zunächst nicht gewährt. Dennoch benötige der

    Erkrankte die Betreuung. Diese könne der berufstätige Angehörige mit seinem

    Urlaubsanspruch... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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