Erfolg

Arbeitsvermittlung - Eigeninitiative bei der Arbeitssuche

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
232 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

232 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...das SGB dahingehend zu ändern/ergänzen, dass Arbeitsuchende nicht an der eigeninitiativlichen Suche nach Arbeit behindert werden oder diese gar verboten bekommen.

Begründung

Wenn jeman arbeitslos mit Leistungsbezug ist, dann darf diese Person bezogen auf 12 Monate maximal 21 Kalendertage (also mit Samstage, Sonn- und Feitertagen) sich außerhalb des arbeitslos gemeldeten Bereichs aufhalten (z.B. wegen Urlaub, Besuch einer Beerdigung oder Hochzeit etc). Die Agentur für Arbeit beruft sich in diesen Fällen auf die gesetzliche Regelung des SGB. Auch in den Fällen, wo sich ein Arbeitsuchender in einer anderen Stadt zum letztendlichen Zweck des Finden eines passenden Arbeitgebers/Arbeitsplatztes aufhält. Anlässe können sein: Jobbörsen, die nicht von der Agentur für Arbeit veranstaltet werden, Messebesuche (mit oder ohne direkte Personalrekrutierung), Tag der offenen Tür von potentiellen Arbeitgebern, Firmenbesichtigungen, Infoveranstaltungen, Recruiting-Veranstaltungen, Hausmessen und dergleichen mehr. Besucht ein motivierter Arbeitsuchender einen dieser Veranstaltungen und hat er/sie keinen der 21 Tage mehr übrig, verstößt er/sie gegen das Gesetz und verliert seinen Anspruch auf Leistung. Das bedeutet, dass eigeninitiative Arbeitsuche durch die Jetztige Fassung des SGB erschwehrt und gar verboten wird! Man kann es durchaus für den Arbeitsuchenden zur Pflicht machen, diese Abwesenheit vom arbeitslos-gemeldeten Ort der Agentur für Arbeit zur Genehmigung vorher vorzulegen. Diese Genehmigung muss aber zeitnah erfolgen, weil nicht immer alle Termine auf Monate im Voraus fest stehen. Eventuell kann die Agentur für Arbeit auch hinterher eine Art "Bestätigung" vom Arbeitsuchenden verlangen, z.B. Stempel des besuchten Unternehmens. Besonders für hochqualifizierte Arbeitsuchende ist die Suche mittels allen Möglichkeiten sehr wichtig.

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Neuigkeiten

  • Normann Pungs Arbeitsvermittlung Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2010 abschließend beraten und
    beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen ist. Begründung

    Der Petent fordert eine Änderung bzw. Ergänzung des Sozialgesetzbuches dahin-
    gehend, dass Arbeitsuchende nicht an der eigeninitiativen Suche nach Arbeit behin-
    dert werden oder diese gar verboten bekommen.

    Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass es bei Arbeitslosigkeit
    u. U. notwendig sei, sich zur Arbeitssuche zu Jobbörsen, Hausmessen potentieller
    Arbeitgeber, Recruiting-Veranstaltungen u. ä. zu begeben. Diese Veranstaltungen
    seien oft so weit vom Wohnort... weiter

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