Bölge : Almanya

Arbeitszeit der Beamten - Anpassung des Bundesbeamtengesetzes an das Pflegezeitgesetz

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Deutschen Bundestag
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), Bundesbeamtengesetz (BBG) sowie die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordung - AZV) in Einklang zu bringen.

Gerekçe

Gem. § 3 der AZV können Beamtinnen und Beamte eine Arbeitszeitverkürzung von 41 auf 40 Stunden beantragen, wenn sie u.a. einen Elternteil im eigenen Haushalt pflegen. Die Pflege muss durch Vorschrift, Gesetzbuch oder Gutachten festgestellt sein. Ein Ziel der AZV ist, die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes für familienfreundliche Arbeitsbedingungen auch bei der Länge der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu geben. Die Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte und diejenigen mit Familien- oder Pflegepflichten beträgt sie auf Antrag jedoch nur 40 Stunden. In den Hinweisen des BMI zur AZV wird ausdrücklich erwäht, dass Schwiegereltern nicht unter die Bezeichnung Elternteil fallen. In PflegeZG, welches für Beamte keine Anwendung findet, fallen die Schwiegereltern unter den Personenkreis der zu Plegenden. Ziel des PflegeZG ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Das BBG gibt meines Erachtens nach hier keine genau Regelung heraus. Ein Unterschied zwischen Elternteil Beamter und Elternteil Beschäftigter ist nicht zu erkennen.

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Haberler

  • Dirk GerhardArbeitszeit der Beamten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als Material zu
    überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird gefordert, die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen
    und Beamten des Bundes in Einklang mit den Regelungen des
    Familienpflegezeitgesetzes zu bringen.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, § 3 der Verordnung
    über die Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten des Bundes (AZV) sehe vor, dass
    Beamtinnen und Beamte eine Arbeitszeitverkürzung von 41 auf 40 Stunden u. a.
    dann beantragen könnten, wenn... daha ileri

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