Regione: Germania

Arbeitszeit - Ergänzung des § 2 des Arbeitszeitgesetzes (bzgl. Ruhezeit)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
45 Supporto 45 in Germania

La petizione è stata respinta

45 Supporto 45 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 2 des Arbeitszeitgesetzes um folgenden Absatz zu ergänzen:"Ruhezeit ist jeder ununterbrochene Zeitraum in dem die Person Fahrer frei über die Zeit verfügen kann."

Motivazioni:

Im Arbeitszeitgesetz § 5 wird eine Mindestruhezeit vorgegeben, allerdings definiert das Gesetz bisher nicht, wie der Begriff Ruhezeit rechtlich definiert ist, obwohl dies erhebliche Probleme mit sich bringt.Arbeitgeber interpretieren dies natürlich gerne zu ihren Gunsten, wodurch alles, was nicht Arbeitszeit ist, automatisch als Ruhezeit gewertet wird.Aus Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 folgt aber:„Ruhezeit": jeder ununterbrochene Zeitraum von mindestens 1 Stunde, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann;Natürlich steht jedem Beschäftigen die Möglichkeit zur Klage offen, dies dauert allerdings und ist auch mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko verbunden. Das Kostenrisiko hält natürlich einige Menschen davon ab, ihr Recht einzuklagen.Da diese Definition allerdings nur auf Fahrer bezogen ist, führt dies bei der Anwendung verständlicherweise zu unnötigen Disputen, die nicht selten vor Gericht landen.Durch eine klare Definition können die Gerichte entlastet werden, was letztendlich für alle Bürger Vorteile bringt.Problematisch wird die Legaldefinition insbesondere bei der Frage, ob Pendelzeit auch als Ruhezeit zu sehen ist, denn der Erholung dient pendeln definitiv nicht.Urteile, welche definitiv eine andere Sichtweise zeigen, sind mir nicht bekannt. In den mir bekannten geht es höchstens darum, ob etwas Arbeitszeit ist oder nicht. Dies heißt allerdings nicht, dass wenn etwas keine Arbeitszeit ist, dass es sich automatisch um Ruhezeit handelt.

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Novità

  • Pet 4-18-11-8033-044429 Arbeitszeit

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Ergänzung von § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) um folgenden
    neuen Absatz gefordert: „Ruhezeit ist jeder ununterbrochene Zeitraum, in dem die
    Person Fahrer frei über die Zeit verfügen kann“.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, der Begriff der Ruhezeit sei im
    Arbeitszeitgesetz bislang nicht rechtlich definiert. Dies würden Arbeitgeber von
    Kraftfahrern zu ihren Gunsten interpretieren und werteten alles, was nicht Arbeitszeit
    ist, als Ruhezeit. Unklar sei, ob An- und Abreisezeiten zur Arbeitsstätte... avanti

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