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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Änderung der im §5 Arbeitszeitgesetz verankerten Ruhezeit nach Vollendung der Arbeitszeit.Verlängerung der Ruhezeiten nach beendeter Nachtarbeit von 11 auf 12 Stunden.Staffelung der Ruhezeiten nach wöchentlich geleisteten Nachtarbeitstunden.[Ab 21 Stunden wöchentlich geleisteter Nachtarbeit, eine gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden]Änderung der Nachtzeit im Sinne des ArbZG.[ Alt: 23-6 Uhr. Neu: 21-6 Uhr.]
Pamatojums
Die in der Nacht geleistete Arbeit ist nicht mit der Arbeit am Tage zu vergleichen. Der Mensch ist für die Nachtarbeit nur bedingt ausgelegt und benötigt hierfür eine gesonderte Schutzvorschrift. Steigendes Krebsrisiko, Veränderung des Biorhythmus und die damit verbundenen Mehrkosten für Krankenkassen und Sozialträger sind nur einige bekannte Folgen die aus regelmäßiger Nachtarbeit resultieren können.
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Sākās petīcija:
04.03.2013
Petīcija beidzas:
15.04.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-17-11-8033-049103Arbeitszeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, im Arbeitszeitgesetz
eine Verlängerung der Ruhezeiten nach beendeter Nachtarbeit von 11 auf
12 Stunden und eine Staffelung der Ruhezeiten nach wöchentlich geleisteten
Nachtarbeitstunden vorzusehen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Nachtarbeit vermehrt zur
Krankheiten führen könne. Die damit verbundenen Mehrkosten für Krankenkassen
und Sozialträger könnten durch eine Verlängerung bzw. Staffelung von Ruhezeiten
verringert werden.
Die Eingabe... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.