73 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die vorgeschriebene Einhaltung der Ruhezeit vom Arbeitszeitgesetz durch Rufbereitschaftseinsätze nicht die Regelarbeitszeit am Folgetag nach hinten verschiebt. Die dadurch entstehenden Fehlstunden des Mitarbeiters sind vom Arbeitgeber ohne Mitarbeiterbeteiligung auszugleichen.
Begründung
Durch die Einsätze im Rahmen von Rufbereitschaften wird die vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden unterbrochen. Nach Beendigung eines Arbeitseinsatzes während der Rufbereitschaft läuft die Ruhezeit von 11 Stunden erneut, so dass sich der Beginn der werktäglichen Arbeitszeit entsprechend nach hinten verlagert. Der Mitarbeiter darf dann erst mit Ablauf der 11 Stunden seine Tätigkeit im Betrieb wieder aufnehmen. Der Mitarbeiter wird durch eine vom Arbeitgeber angeordnete Rufbereitschaft wegen fehlender gesetzlicher Regelung im Anschluss bestraft.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
24.11.2014
Petition endet:
15.01.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 4-18-11-8033-013828
Arbeitszeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.11.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die vorgeschriebene Einhaltung der Ruhezeit vom
Arbeitszeitgesetz durch Rufbereitschaftseinsätze nicht die Regelarbeitszeit am
Folgetag nach hinten verschiebt. Die dadurch entstehenden Fehlstunden des
Mitarbeiters seien vom Arbeitgeber ohne Mitarbeiterbeteiligung auszugleichen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, durch die Einsätze im Rahmen
der Rufbereitschaft werde die vorgeschriebene Ruhezeit... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.