Arbeitszeit - Verschiebung der Regelarbeitszeit durch Rufbereitschaftseinsätze (Einhaltung der Ruhezeit)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
73 Unterstützende 73 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

73 Unterstützende 73 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die vorgeschriebene Einhaltung der Ruhezeit vom Arbeitszeitgesetz durch Rufbereitschaftseinsätze nicht die Regelarbeitszeit am Folgetag nach hinten verschiebt. Die dadurch entstehenden Fehlstunden des Mitarbeiters sind vom Arbeitgeber ohne Mitarbeiterbeteiligung auszugleichen.

Begründung

Durch die Einsätze im Rahmen von Rufbereitschaften wird die vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden unterbrochen. Nach Beendigung eines Arbeitseinsatzes während der Rufbereitschaft läuft die Ruhezeit von 11 Stunden erneut, so dass sich der Beginn der werktäglichen Arbeitszeit entsprechend nach hinten verlagert. Der Mitarbeiter darf dann erst mit Ablauf der 11 Stunden seine Tätigkeit im Betrieb wieder aufnehmen. Der Mitarbeiter wird durch eine vom Arbeitgeber angeordnete Rufbereitschaft wegen fehlender gesetzlicher Regelung im Anschluss bestraft.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8033-013828

    Arbeitszeit


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die vorgeschriebene Einhaltung der Ruhezeit vom
    Arbeitszeitgesetz durch Rufbereitschaftseinsätze nicht die Regelarbeitszeit am
    Folgetag nach hinten verschiebt. Die dadurch entstehenden Fehlstunden des
    Mitarbeiters seien vom Arbeitgeber ohne Mitarbeiterbeteiligung auszugleichen.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, durch die Einsätze im Rahmen
    der Rufbereitschaft werde die vorgeschriebene Ruhezeit... weiter

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