Artenschutz - "Schillerlocke" und "Seeaal" = Fleisch vom Dornhai

請願者は非公開
請願書の宛先
Deutschen Bundestag

1,604 署名

請願は終了しました

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  1. 開始 2011
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
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これはオンライン請願書 des Deutschen Bundestags です。

請願書の宛先: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Handel mit der Ware "Seeaal" und "Schillerlocke" gestoppt wird. Sollte ein Verkauf nicht gestoppt werden, beantrage ich eine Änderung der Namensgebung zu veranlassen. Es handelt sich nicht um einen Aal, also sollte das Produkt auch als Hai gekennzeichnet werden.

理由

Der Seeaaal und die Schillerlocke werden aus dem Dornhai hergestellt, welcher vom Aussterben bedroht ist. Der Stop des öffentlichen Verkaufs ist der erste Schritt zur Rettung des Dornhais.

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請願に関する情報

請願開始: 2011/08/18
コレクション終了: 2011/10/12
地域: Deutschland
カテゴリ:  

ニュース

  • Pet 3-17-10-2770-027117Artenschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Handel mit der Ware „Seeaal“ und
    „Schillerlocke“ gestoppt wird. Hilfsweise müsse eine Änderung der Namensgebung
    von „Seeaal“ bzw. „Schillerlocke“ in „Hai“ erfolgen.
    In der Begründung wird ausgeführt, dass sowohl „Schillerlocke“ als auch „Seeaal“
    Teile des vom Aussterben bedrohten Dornhaies seien. Ein Verkaufsverbot sei
    notwendig, um den Bestand des Dornhais zu schützen. Die fälschliche Bezeichnung
    als „Aalart“, die in der Industrie und im Handel geläufig sei, führe außerdem dazu,
    dass Verbraucher oft nicht wüssten, dass es sich bei dem gekauften Produkt um
    eine Haiart handelt. Der Dornhai müsse also im Verkauf als „Hai“ gekennzeichnet
    werden.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der
    Petition schlossen sich 1604 Mitzeichnende an.
    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
    Verbraucherschutz (BMELV) eingeholt. Die parlamentarische Prüfung hatte unter
    Berücksichtigung dieser Stellungnahme das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Der Dornhai wird weltweit nach Einschätzung der International Union for
    Conservation of Nature (IUCN) auf der roten Liste der gefährdeten Tierarten als
    gefährdet eingestuft, wobei zu beachten bleibt, dass die Bestände in Ozeanien und
    Südafrika als ungefährdet gelten. Als vom Aussterben bedroht gelten lediglich die
    Bestände im Nordostatlantik. Dort findet jedoch keine gezielte Fischerei mehr statt
    und auch die bisher erlaubten Beifänge wurden im Jahr 2011 vom europäischen

    Fischereirat auf Null gesetzt. Eine Erholung des dortigen Bestandes ist leider bisher
    noch nicht zu verzeichnen.
    Die Bestandsstruktur des Dornhais ist grundsätzlich gut geklärt. Ausgedehnte
    Wanderungen über die vermuteten Bestandsgrenzen hinweg kommen beim Dornhai
    nur selten vor. Die Bestände gliedern sich in Nordostatlantik, Nordwestatlantik,
    Mittelmeer und Schwarzes Meer, Nordostpazifik, Nordwestpazifik, Südafrika,
    Südamerika und Ozeanien. Der Dornhai wird weltweit kommerziell gefischt,
    allerdings zumeist nur als Beifang. Gezielte Fischereien auf Dornhai gab es nur im
    Nordwest- und Nordostatlantik und im Mittelmeer.
    Die Bestände im Nordwestatlantik waren gemäß einer Bewertung des IUCN im
    Jahre 2006 stark gefährdet. Im Jahre 2010 galt der Bestand dort jedoch, nach der
    Einführung eines analytischen Assessments und Managementplans, als
    wiederaufgebaut. Gleiches gilt für den Nordostpazifik.
    Der Bestand des neuseeländischen Dornhais ist seit den 1990er Jahren sogar stark
    angestiegen, so dass die dortigen Fischer ihre Fangplätze verlassen, wenn der
    Dornhai in zu hohem Anteil in ihrem Fang vorkommt. Aufgrund der hohen Menge des
    Dornhais ist er den neuseeländischen Fischern eher ein Ärgernis als ein
    willkommener Fang.
    Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass für den Verbraucher überdies die Möglichkeit
    besteht, beim Kauf von Fisch auf das Marine Stewardship Council (MSC)-Siegel zu
    achten. Der MSC-Standard bewertet eine Fischerei anhand von international
    einheitlichen und wissenschaftsbasierten Maßstäben, so dass das MSC-Siegel
    heutzutage international anerkannt ist und für einen nachhaltigen Fischfang steht.
    Die Dornhai-Fischerei Britisch-Kolumbiens hat im September 2011 als weltweit erste
    Dornhai-Fischerei das MSC-Zertifikat erhalten.
    Die Ausführungen machen deutlich, dass der Dornhai weltweit (noch) nicht als vom
    Aussterben bedroht gilt und die Einführung von Managementplänen oft zur
    Verbesserung der Fischbestände geführt hat. Besonders am Beispiel des
    Nordostatlantiks ist zu sehen, dass die EU einen guten Überblick über die Bestände
    bewahrt und so jederzeit rechtzeitig reagieren kann. Ein EU-weiter Handels- und
    Verkaufsstopp wäre, angesichts der unterschiedlichen Bestandssituationen in den
    Meeresgebieten der Welt, nach Auffassung des Petitionsausschusses nicht
    zielführend.

    Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sieht der Petitionsausschuss,
    auch im Hinblick auf das hier bereits geltende Fangverbot und die
    Beifangquotenbegrenzung auf Null, keinen Handlungsbedarf. In Anbetracht der
    weltweiten Gefährdung des Dornhaibestandes haben die Mitgliedsstaaten jedoch
    bereits im Jahr 2009 den Vorschlag Deutschlands, Dorn- und Heringshaie unter den
    Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Convention on International
    Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Cites) zu stellen, einstimmig
    angenommen. Die EU hat sich auf diese Initiative Deutschlands zuletzt im Rahmen
    der Cites-Conference in Doha, Katar, im März 2010 dafür eingesetzt, dass der
    Dornhai in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet wird.
    Arten, die in Anhang I gelistet sind, gelten als weltweit bedroht; solche, die in Anhang
    II stehen, sind als gefährdet eingestuft und dürfen nur mit Genehmigung und
    Herkunftsnachweis gehandelt werden. Eine Listung im Rahmen dieses
    Übereinkommens würde die internationale Kontrolle und Überwachung des Handels
    mit Dornhaiprodukten ermöglichen und eine Basis für eine nachhaltige Nutzung
    darstellen. Obwohl der Antrag erfolglos blieb, wird das Ziel von der EU weiterhin
    verfolgt.
    Ferner enthält die Petition die Forderung, die Bezeichnungen „Schillerlocke“ und
    „Seeaal“ in „Hai“ umzuändern. Bei Schillerlocken handelt es sich um die
    geräucherten Bauchlappen des Dornhais, die in der Verarbeitung für den Handel in
    anderen Ländern als kaum verwertbares Nebenprodukt anfallen. In dieser Form
    kommt der Dornhai im deutschen Handel am häufigsten vor. Die Bezeichnung
    „Schillerlocke“ ist an der Küste weit verbreitet und eine Änderung der Bezeichnung
    nur schwer durchsetzbar. Es ist darüber hinaus nicht unüblich, dass zubereitete Teile
    eines Tieres eine eigene Produktbezeichnung tragen. Zudem deutet die
    Bezeichnung „Schillerlocke“ nicht auf eine andere Fischart hin.
    Die Bezeichnung „Seeaal“ steht im Handel für die grätenfreien Rückenstücke des
    Dornhais und ist ebenfalls eine eingebürgerte und bekannte Bezeichnung im Handel.
    Eine anderslautende Bezeichnung wäre nur sehr schwer durchsetzbar.
    Der Petitionsausschuss hält es jedoch weiterhin für zielführend, den Dornhai durch
    eine Listung im Washingtoner Artenschutzabkommen zu schützen. Auch auf
    europäischer Ebene besteht weiterhin Einigkeit über das Ziel, darauf hinzuwirken,
    dass der Dornhai in den Anhang II der geschützten Arten des Washingtoner
    Artenschutzübereinkommens aufgenommen wird. Der Petitionsausschuss hält das

    Anliegen für geeignet, die dahingehenden Unternehmungen der EU zu unterstützen
    und empfiehlt daher, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
    Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
    Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
    Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit sie die irreführenden Bezeichnungen
    „Seeaal“ und „Schillerlocke“ für Dornhaiprodukte kritisiert, und die Petition dem
    Europäischen Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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