Erfolg
 

Arzneimittelpreise - Preissenkung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

280 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

280 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass die hohen Arzneimittelpreise gesenkt werden.

Begründung

Beispiele: 1.) Ein Fußpilzmittel, kostet 30,82 Euro in einer 3 ml Flache mit insgesamt 0,25 g Wirkstoff. Das entspricht einem kg-Preis von 123.280 Euro. Das ist mehr als Wucher. 2.) Ein Beta-Blocker, 50 Tabletten á 12,5 mg kosten 62 Euro. Das sind bei 50 Tabletten pro Packung 0,625 Gramm und die kosten 62 Euro, was einen satten Kilopreis von 99.200 Euro ergibt. Angebliche Forschung hin oder her. Das ist alles unwahr, da die Grundsubstanz längst jahrelang bekannt ist und nur durch geringfügige Formulierungsänderungen preistreibend als ein Neuprodukt deklariert wird. Eine Schande für das Gesundheitsministerium, eine Ausbeutung des deutschen Bürgers, da indentische Produkte auch im Euroland (z.B. Frankreich)deutlich billiger angeboten werden. Waren dort die Lobbyisten weniger erfolgreich oder ist unsere Regierung zu schwach? Wie können solche Preise durch das Gesundheitsministerium akzeptiert werden?

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.01.2009
Sammlung endet: 16.04.2009
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Horst Schleimer

    Arzneimittelpreise

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.04.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird ein Beschluss des Deutschen Bundestages dahingehend
    gefordert, die hohen Arzneimittelpreise gesetzlich zu senken.

    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Sie wurde auf der
    Internet-Seite des Petitionsausschusses veröffentlicht. 280 Mitunterzeichner haben
    die Petition unterstützt. Es gab 22 Diskussionsbeiträge (pro und contra) im Internet.

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass z.B. ein Fußpilzmittel 30,82 in einer 3 ml-
    Flasche mit insgesamt 0,25 g W irkstoff koste, was einem Kilopreis von 123.280
    entspreche. Dies sei
    im Ergebnis mehr als Wucher. Ein anderes Beispiel betrifft
    einen Betablocker. Dort kosteten 50 Tabletten á 12,5 mg 62 . Das seien bei
    50 Tabletten pro Packung 0,625 g, die 62 Euro kosteten, was einen Kilopreis von
    99.200 ergebe. Diese Preise seien zu hoch, da die Grundsubstanz längst jahrelang
    bekannt sei und nur durch geringfügige Formulierungsänderungen preistreibend als
    Neuprodukt deklariert würde. Der deutsche Bürger würde ausgebeutet, da identische
    Produkte auch im EU-Land (z. B. Frankreich) deutlich billiger angeboten würden.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Petitionsakte verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat
    zu dem Anliegen zwei Stellungnahmen des
    Bundesministeriums für Gesundheit
    (BMG) eingeholt. Darüber hinaus hat der
    Ausschuss das Verfahren nach § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
    Deutschen Bundestages (GO-BT) eingeleitet und eine Stellungnahme des
    Gesundheitsausschusses eingeholt, da die Petition einen Gegenstand der
    Beratungen in diesem Fachausschuss betrifft. Der Ausschuss für Gesundheit hat

    mitgeteilt, dass er die Petition in seiner 24. Sitzung am 8. November 2010 beraten
    hat.

    Als Ergebnis teilte der Ausschuss für Gesundheit mit, dass der Petition insoweit
    stattgegeben
    wurde,
    als
    eine
    Neuordnung
    des
    patentgeschützten
    Arzneimittelmarktes und des Marktes für Generika erfolgen soll. Durch die
    Ausweitung der Festbetragsregelung, die Steigerung des Apothekenrabattes und die
    verschärften
    Regelungen
    zur
    Preisfestsetzung
    soll
    die
    zukünftige
    Ausgabensteigerung bei Arzneimitteln gebremst werden.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der
    Stellungnahmen des BMG und der Mitteilung des Ausschusses für Gesundheit wie
    folgt zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass es in Deutschland bereits
    jetzt Regelungen gibt, um die Kostenentwicklung im Bereich der Arzneimittel
    in
    signifikanter Weise einzudämmen:

    So setzt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen für Gruppen vergleichbarer
    Arzneimittel
    -
    insbesondere für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel
    (Generika)
    - Festbeträge fest, also Höchstbeträge für die Erstattung von
    Arzneimittelpreisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Hierbei handelt es sich
    nicht um staatlich festgesetzte Preise, jedoch zahlt die Krankenkasse nur bis zur
    Höhe des festgelegten Festbetrages. Dies hat den Effekt, dass der überwiegende
    Teil der medizinischen Versorgung mittlerweile mit Festbetragsarzneimitteln erfolgt -
    ihr Anteil an den Verordnungen beträgt rund 75%.

    Ist ein Arzneimittel teurer als der Festbetrag, zahlen die Versicherten entweder die
    Mehrkosten aus eigener Tasche oder bekommen ein anderes Arzneimittel ohne
    Aufzahlung, das therapeutisch gleichwertig ist. Der Petitionsausschuss weist
    diesbezüglich darauf hin, dass die Versicherten meist Arzneimittel ohne Aufzahlung
    wollen und somit die Pharmaunternehmen nur für wenige Arzneimittel Preise über
    dem Festbetrag fordern.

    in der Apotheke zuzahlen. Der
    Für jedes Arzneimittel müssen Versicherte dabei
    Zuzahlungsbetrag beträgt hierbei 10% des Verkaufspreises, darf jedoch nicht höher
    als der Arzneimittelpreis sein und höchstens 10 betragen. Außerdem sind
    besonders preisgünstige Arzneimittel, deren Preis mindestens 30% unter dem
    Festbetrag liegt, zuzahlungsfrei.

    Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derzeit
    mehr als 6.000 besonders preisgünstige Arzneimittel
    zuzahlungsfrei
    sind.
    Deutschland ist dabei für Festbetragsarzneimittel kein Hochpreisland mehr. Für viele
    Festbetragsarzneimittel sind die Abgabenpreise der pharmazeutischen Unternehmen
    niedriger als in anderen EU-Staaten. Zwar mag es Einzelfälle geben,
    in denen
    einzelne Arzneimittel in anderen Ländern der EU günstiger sind, doch gilt dies nicht
    für das Gros der Fälle.

    Der Petitionsausschuss macht diesbezüglich darauf aufmerksam, dass der
    Gesetzgeber die Apotheken dazu verpflichtet hat, an die Versicherten der
    gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) preisgünstige Arzneimittel aus EU-
    Importen abzugeben, sodass die Beitragszahler auch in den Genuss von
    Preisdifferenzen innerhalb der EU kommen. Auch Privatversicherte und Selbstzahler
    können sparen, wenn sie vom Apotheker die Abgabe eines preisgünstigen
    Markenarzneimittels aus Importen verlangen.

    Hoch innovative, patentgeschützte und damit meist teure Präparate haben dagegen
    keinen Festbetrag (nicht
    festbetragsfähige Arzneimittel). Allerdings müssen
    pharmazeutische Unternehmen für diese Arzneimittel den Krankenkassen generell
    einen gesetzlich vorgegebenen Rabatt von 6% des Abgabenpreises einräumen (vgl.
    § 130a Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V). Für Generika erhalten die
    Krankenkassen 10% Rabatt. Wenn die Industrie den Preis für das Generikum im
    Vorfeld entsprechend senkt, wird der Rabatt nicht fällig. Der Ausschuss betont, dass
    hierin ein Anreiz liegt, damit Generika zu günstigen Preisen auf den Markt kommen.

    Der Petitionsausschuss macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass
    der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung vom 18. Juni 2010 beschlossen hat, dass
    für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen
    Krankenversicherung abgegeben werden und für die kein Festbetrag gilt, der
    Herstellerabschlag vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013 von 6% auf
    16% erhöht wird (vgl. § 130a Abs. 1a SGB V).

    Damit wird die Solidargemeinschaft um rd. 1,15 Mrd. pro Jahr entlastet. Mit dem
    erhöhten Abschlag wird zudem erreicht, dass die pharmazeutischen Unternehmer im
    Bereich
    zur
    einen Beitrag
    festbetragsgebundenen Arzneimittel
    nicht
    der
    Stabilisierung der Ausgaben der GKV leisten, der dem wachsenden Anteil der
    Ausgaben für diese Arzneimittel an allen Leistungsausgaben entspricht. Erhöht der
    pharmazeutische Unternehmer seinen Abgabenpreis im Vergleich zum Preisstand
    am 1. August 2009, hat er einen Abschlag in Höhe der Preiserhöhung zu entrichten.

    Der Petitionsausschuss weist zusätzlich darauf hin, dass jede Krankenkasse mit
    pharmazeutischen Unternehmern für Arzneimittel darüber hinaus weitere Rabatte
    bzw. Praxisnachlässe vereinbaren kann (vgl. § 130a Abs. 8 SGB V). Hierbei
    ist
    jedoch jeder Preis frei verhandelbar.

    Im Übrigen macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass das Institut für
    Qualität und W irtschaftlichkeit im Gesundheitswesen im Auftrag des Gemeinsamen
    Bundesausschusses (G-BA) für Arzneimittel eine Kosten-Nutzen-Bewertung erstellen
    kann. Die Kriterien zur Beurteilung des Nutzens sind dabei gesetzlich festgelegt (vgl.
    § 35b SGB V). Der G-BA hat am 18. Dezember 2009 zwei erste Aufträge für Kosten-
    Nutzen-Bewertungen erteilt. Die Verfahren dauern an. Der Ausschuss begrüßt diese
    ersten Schritte ausdrücklich.

    Nach alledem hält der Petitionsausschuss fest, dass aufgrund der dargestellten
    Sachlage bereits in nicht unerheblichem Umfang ein staatlicher Eingriff in die freie
    Preisbildung
    stattfindet. Die
    dargestellten Mechanismen
    haben
    in
    den
    zurückliegenden Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Kosten für nicht
    patentgeschützte
    Arzneimittel
    zu
    stabilisieren
    und
    Einsparpotenziale
    in
    Milliardenhöhe
    erfolgte
    kürzlich
    die
    durch
    Insbesondere
    realisieren.
    zu
    Gesetzesänderung beim Herstellerabschlag ist dem Anliegen der Petition zudem -
    zumindest teilweise - entsprochen worden. Diese Ansicht teilt auch der Ausschuss
    für Gesundheit.

    Abschließend weist der Petitionsausschuss hinsichtlich der in der Petition genannten
    Beispiele auf Folgendes hin: Eine Lösung zur Behandlung von Fußpilz mit dem
    W irkstoff Ciclopirox ist in deutlich größerer Menge als in der Petition angegeben
    (30 ml) bereits zum Preis von 13,50 erhältlich. Der Betablocker Dilatrent 12,5 mg
    mit dem W irkstoff Carvedilol steht unter dem W irkstoffnamen als Generikum bei
    100 Tabletten bereits ab 19 zur Verfügung.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, da mit der geltenden Rechtslage dem Anliegen der Petition bereits
    teilweise entsprochen worden ist.

    Der abweichende Antrag der Fraktion der SPD, die Petition der Bundesregierung
    dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen, sie den
    Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit dem Nutzen
    und der W irtschaftlichkeit von Medikamenten entsprechend Arzneimittelpreise

    gefordert werden und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde
    mehrheitlich abgelehnt.

    Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung
    dem Bundesministerium für Gesundheit zur Erwägung zu überweisen und sie
    den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde ebenfalls
    mehrheitlich abgelehnt.

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