Erfolg
 

Arzneimittelwesen - Antrag auf Zulassung von Arzneimitteln

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

0 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

0 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition wird eine Ergänzung des Arzneimittelgesetzes angestrebt, um zu erreichen, dass außer dem Arzneimittelhersteller selbst auch eine Krankenkasse, ein Krankenkassenverband oder das Bundesministerium für Gesundheit die Zulassung von Arzneimitteln beantragen kann.

Begründung

Anlass der Petition ist die aktuelle Problematik um die Medikamente LUCENTIS und AVASTIN. Aufgrund der o.g. Gesetzeslücke droht hier immenser Schaden für das Gesundheitssystem Deutschlands. In verschiedenen Quellen werden die Mehrkosten der Behandlung durch LUCENTIS gegenüber der Behandlung mit dem wirkstoffgleichen AVASTIN auf ca 8,5 Milliarden Euro beziffert.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.03.2008
Sammlung endet: 19.05.2008
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Thomas Heinold

    Arzneimittelwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.10.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Ergänzung des Arzneimittelgesetzes angestrebt, um zu
    erreichen, dass außer dem Arzneimittelhersteller selbst auch eine Krankenkasse, ein
    Krankenkassenverband oder das Bundesministerium für Gesundheit die Zulassung
    von Arzneimitteln beantragen kann.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 74 Mitzeichnern unterstützt wird
    und zu fünf Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Im Einzelnen wird vorgetragen, dass nach § 21 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG) die
    Zulassung eines Arzneimittels vom pharmazeutischen Unternehmer zu beantragen
    sei. Es könne jedoch auch zu Fällen kommen, in denen der Hersteller gar kein Inte-
    resse habe, sein Arzneimittel für den Gebrauch innerhalb eines bestimmten Indika-
    tionsbereiches zuzulassen. Anlass der Petition sei die Problematik um die Medi-
    kamente Lucentis und Avastin. Hier sei das Gesundheitssystem Deutschlands von
    einem immensen Schaden bedroht. Die möglichen Mehrkosten allein dafür würden
    auf 8,5 Mrd. beziffert.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusam-
    menfassen:

    Der begehrten Änderung des § 21 AMG bedarf es nicht, da das Anliegen des
    Petenten bereits nach geltendem Recht möglich ist.

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass nach § 21 Abs. 3 Satz 1 AMG die
    Zulassung vom pharmazeutischen Unternehmer zu beantragen
    ist. In diesem
    Zusammenhang erinnert der Petitionsausschuss daran, dass nach § 4 Abs. 18 AMG
    derjenige als pharmazeutischer Unternehmer anzusehen ist, der ein Arzneimittel in
    den Verkehr bringt und durch Angabe seines Namens auf der Verpackung des Arz-
    neimittels oder auf der Rechnung oder in sonstiger Weise gegenüber dem Abneh-
    mer zum Ausdruck bringt, dass er die Verantwortung für das Inverkehrbringen trägt.
    Das bedeutet, dass Antragsteller und Hersteller des zur Zulassung gestellten Arz-
    neimittels nicht identisch sein müssen. Pharmazeutischer Unternehmer kann zum
    Beispiel auch sein, wer ein von einem anderen hergestelltes Arzneimittel abfüllt oder
    abpackt und unter seinen Namen in den Verkehr bringt. Auch derjenige, der ohne
    weitere eigene Herstellungsschritte lediglich die Aufbringung seines Namens auf der
    Packung als "für das Inverkehrbringen Verantwortlicher" veranlasst, ist pharmazeuti-
    scher Unternehmer.

    Als Antragsteller kommen natürliche und juristische Personen in Betracht. Dabei ist
    auch zu beachten, dass die gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 und 3 AMG geregelten Aus-
    nahmen vom Grundsatz, dass der pharmazeutische Unternehmer die Zulassung zu
    beantragen hat, im vorliegenden Fall nicht einschlägig sind.

    Im Hinblick auf den von dem Petenten angesprochenen Anlass möchte der Peti-
    tionsausschuss auf Folgendes aufmerksam machen:

    Der Hersteller von Avastin hat nach Kenntnis des Petitionsausschusses bislang nicht
    die Zulassung des Medikamentes zur Behandlung der altersbedingten Makula-
    Degeneration beantragt. Er hat stattdessen bislang nur das erheblich teurere, wirk-
    stoffgleiche Präparat Lucentis in den Verkehr gebracht. Vor diesem Hintergrund
    haben
    inzwischen die ersten sieben Allgemeinen Ortskrankenkassen Rahmen-
    verträge mit der Firma Novartis geschlossen, die eine Begrenzung der Gesamt-
    kosten ermöglichen.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, da dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Der Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung dem BMG
    als Material zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
120 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern