Arzneimittelwesen - Beibehaltung des Dispensierrechts der Tierärzte ("eigene Haus-Apotheke")

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

18.533 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

18.533 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Dispensierrecht für Tierärzte beizubehalten.

Begründung

Fiele das Dispensierrecht für Tierärzte weg, wären Tierhalter gezwungen, sich Medikamente für ihre Tiere in einer Apotheke zu besorgen. Dort erfolgt der Verkauf nur in Gebinden, so dass zwangsläufig nach dem Ende der Behandlung Restbestände entstünden. Dies schafft einen Anreiz für Halter, mit diesen Restbeständen nicht mit dem Tierarzt abgesprochene Selbstmedikation durchzuführen und so das Wohl seines Tieres zu gefährden. Bisher werden Medikamente durch den Tierarzt nur in der für die Behandlung benötigten Mengen ausgegeben. Zudem entsteht für den Tierhalter ein erhöhter Aufwand für die Besorgung von Medikamenten und, bedingt durch die Ausgabe in Gebinden, eine höhere finanzielle Belastung.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.01.2012
Sammlung endet: 09.03.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-2120-033318Arzneimittelwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung, Land-
    wirtschaft und Verbraucherschutz – als Material zu überweisen.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Beibehaltung des Dispensierrechts für Tierärzte gefordert.
    Es wird ausgeführt, dass anderenfalls Tierhalter die für ihre Tiere benötigten
    Medikamente in der Apotheke erwerben müssten. Dort würden nur größere Mengen
    verkauft. Im Gegensatz hierzu würde der Tierarzt nur die für die Behandlung
    benötigten Mengen ausgeben. Ein Erwerb der Medikamente in der Apotheke
    bedeute für die Tierhalter eine höhere finanzielle Belastung und möglicherweise eine
    Beeinträchtigung des Wohles der Tiere durch Selbstmedikation mit verbliebenen,
    nicht benötigten Medikamenten.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 18.533 Mitzeichnende
    haben das Anliegen unterstützt. Weiterhin haben den Petitionsausschuss noch
    99 weitere Petitionen mit einem vergleichbaren Anliegen erreicht sowie
    Unterschriftenlisten mit mehr als 25.000 Unterschriften, die mit der vorliegenden
    Petition gemeinsam beraten werden.
    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
    Verbraucherschutz (BMELV) zu dem Anliegen eingeholt. Die parlamentarische
    Prüfung hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Das Arzneimittelgesetz regelt das so genannte Apothekenmonopol und das
    tierärztliche Dispensierrecht. Grundsätzlich dürfen Arzneimittel, die nicht frei
    verkäuflich sind, für den Endverbrauch nur in Apotheken abgegeben werden. Das so
    genannte tierärztliche Dispensierrecht stellt eine Ausnahme hiervon dar und

    bedeutet, dass Tierärzte im Rahmen des Betriebes einer tierärztlichen Hausapotheke
    Arzneimittel vorrätig halten dürfen und an Halter der von ihnen behandelten Tiere
    abgeben dürfen.
    Nach den Ausführungen des BMELV wird mit Blick auf die aktuellen Erkenntnisse um
    den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung das Arzneimittelgesetz überarbeitet.
    Das BMELV hat jedoch darauf hingewiesen, dass ein Wegfall des tierärztlichen
    Dispensierrechts nicht Gegenstand dieser 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist.
    Jedoch hat das BMELV begonnen, die Vor- und Nachteile des Dispensierrechts für
    Tierärzte ergebnisoffen zu prüfen. Dieser Prüfprozess wird alle Aspekte der
    Lebensmittelsicherheit berücksichtigen sowie den Erhalt der Wirksamkeit von
    wichtigen Therapeutika, wie z.B. Antibiotika. Auch der durch die tierärztliche Tätigkeit
    ausgeübte Beitrag zum Tierschutz oder zu Optimierungsmöglichkeiten in der
    Tierhaltung werden berücksichtigt werden.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Tierärzten im Hinblick auf den Einsatz
    von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wie z.B. Antibiotika, eine besondere
    Verantwortung obliegt. Sie müssen sorgfältig darüber entscheiden, ob und inwieweit
    die Anwendung dieser Arzneimittel geboten ist, um ein Tier zu heilen.
    Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Petition für geeignet, in die vom BMELV
    durchgeführte Prüfung der Vor- und Nachteile des Dispensierrechts einbezogen zu
    werden und empfiehlt daher, sie dem BMELV als Material zu überweisen.

    Begründung (PDF)

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