Arzneimittelwesen - Bonusgutscheine auch von deutschen Versandapotheken

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

3.784 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

3.784 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Gesetz zu überprüfen, das deutschen Versandapotheken verbietet, ihren Kunden Bonusgutscheine zu gewähren. Kunden bei einer Versandapotheke erhalten aufgrund dieses Gesetzes keine Gutscheine mehr.

Begründung

Ich erhalte neuerdings Flyer von einer Holländischen V-Apotheke ist Es kann nicht sein dass ich durch ein deutsches Gesetz gezwungen werde, eine holländische V-Apotheke zu bevorzugen, weil den deutschen V-Apotheken die Gewährung der Vergabe von Gutscheinen verboten ist. Deutsche V-Apotheken sind auch Steuerzahler genau wie Standortapotheken. Jeder Inhaber einer Apotheke sollte frei entscheiden können, ob er seinen Kunden Gutscheine ausgeben will. Der Staat soll sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren, da gibt es viel zu tun! Wettbewerb hat in der EU zu den gleichen Bedingungen stattzufinden. Der Petitionsausschuss möge beschliessen: Dieses wettbewerbverzerrendes Gesetz zu überprüfen und zurückzunehmen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.07.2011
Sammlung endet: 30.09.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Richard H. Holzhütter

    Arzneimittelwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.06.2012 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird begehrt, dass das Gesetz überprüft wird, das deutschen Ver-
    sand-Apotheken verbietet, ihren Kunden Bonusgutscheine zu gewähren.

    Zur Begründung wird ausgeführt, Kunden einer deutschen Versandhandelsapotheke
    erhielten im Gegensatz zu Kunden ausländischer Versandhandelsapotheken
    aufgrund gesetzlicher Regelungen keine Bonusgutscheine mehr. Diese Regelung
    bevorzuge ausländische Apotheken und führe in der Europäischen Union (EU) zu
    ungleichen Wettbewerbsbedingungen.

    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen Bun-
    destages eingestellt. Es gingen 3.784 Mitzeichnungen sowie 23 Diskussionsbeiträge
    ein. 101 unterstützende Unterschriften zu der Petition erreichten den Petitionsaus-
    schuss auf dem Postweg.

    Darüber hinaus liegen dem Petitionsausschuss zu diesem Anliegen 43 Mehrfachpeti-
    tionen vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentari-
    schen Behandlung zugeführt werden.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Zulässigkeit von sog. Bonus-
    systemen ausländischer Versandhandelsapotheken im Zusammenhang steht mit der
    Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für den Versand von Arzneimitteln aus EU-
    Mitgliedstaaten nach Deutschland. Diese ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) will die Geltung der Arzneimittelpreisverordnung und
    damit einen einheitlichen Apothekenabgabepreis für apothekenpflichtige Arzneimittel
    bejahen; er sieht sich daran aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG)
    vom 28.07.2008 (B 1 KR 4/08 R) gehindert, in dem das BSG entschied, dass das
    deutsche Arzneimittelpreisrecht für im Wege des Versandhandels nach Deutschland
    eingeführte Arzneimittel nicht gilt. Mit Vorlagebeschluss vom 09.09.2010 (I ZR 72/08)
    hat der BGH dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes daher
    die Frage zur Entscheidung vorgelegt, "ob das deutsche Arzneimittelpreisrecht auch
    für im Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführte Arzneimittel gilt."
    Eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats ist gegebenenfalls 2012 zu erwarten.

    Der Petitionsausschuss weist im Übrigen darauf hin, dass im Rahmen der Novellie-
    rung des Arzneimittelgesetzes (AMG) durch das "Zweite Gesetz zur Änderung arz-
    neimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" eine Klarstellung in § 78 AMG erfolgen
    soll. Es soll im Sinne der o. g. Entscheidung des BGH klargestellt werden, dass
    die Arzneimittelpreisverordnung auch für den Versandhandel aus dem Ausland nach
    Deutschland gilt. Die Regelung diene der Rechtssicherheit und der Schaffung
    gleicher Wettbewerbsbedingungen für Versandhandelsapotheken, die in Deutsch-
    land Arzneimittel vertreiben, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in Deutschland oder
    in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens
    über den Europäischen W irtschaftsraum haben (Referentenentwurf Zweites
    Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, S. 108;
    www.bmg.bund.de Laufende Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren).

    Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht
    stellen, im Sinne des in der Petition vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er
    empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

In keinem EU Land sind Medikament so teuer wie in D.! Eine echten Wettbewerb zwischen Apotheken vor Ort gibt es ebenfalls nicht! Und den Apotheken Notdienst gibt es auch nicht zum Nulltarif - auch an dem Notfall wird noch Geld verdient! Die meisten Menschen in D. haben gerade genug zum Leben - da müßen Preise verglichen werden und die günstigsten Angebote genommen werden! Hoffentlich verstehen dass die Politiker u. Apotheker!

Die Preisbindung muss natürlich bleiben, damit kleine "Dorfapotheken" gegenüber großen Apotheken und/oder Versandapotheken Wettbewerbsfähig bleiben. Abgeschafft werden muss die hohe Umsatzsteuer in Höhe von 19% auf unsere Arzneimittel. Medikamente sind teilweise lebensnotwendig und unser Staat bereichert sich auf kosten der Kranken und Geringverdienern, denn durch die hohe Steuer werden indirekt auch die Beiträge zur Krankenversicherung in die Höhe getrieben.

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49 %
243 Unterschriften
117 Tage verbleibend

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