Arzneimittelwesen - Verständlichkeit von Beipackzetteln bei Medikamenten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.163 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1.163 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das auf Beipackzetteln der Pharmaindustrie die Art der Wirkung von Medikamenten für Normalbürger erklärt wird.

Begründung

Ich erkläre diese Petition mit dem Interesse daran zu wissen was ich meinem Körper mit der Einnahme von Medikamenten "Gutes" tue. Wenn ich mir zum Beispiel Acetylsalicylsäure. einnehme hätte ich gerne folgende Erklärung zu dem Medikament. Diese habe ich nun aus dem Internet gezogen als Beispiel.

Wie wirkt ASS? ASS greift in die Prostaglandinsynthese ein.Aus der ungesättigten Fettsäure Arachidonsäure werden durch das Enzym Cyclooxygenase sogenannte Prostaglandine gebildet. Diese stellen Botenstoffe im Organismus dar und fördern u.a. Entzündungsprozesse.

ASS hemmt die Funktion dieses Enzyms, so dass weniger Prostaglandine entstehen. Daraus resultiert die fiebersenkende, entzündungshemmende und schmerzlindernde Wirkung der ASS. Da einige der Prostaglandine wichtig für den Schutz der Magenschleimhaut sind, erklärt sich hieraus auch die Nebenwirkung von ASS, ?auf den Magen zu gehen?. Auch die übrigen Nebenwirkungen resultieren aus der Hemmung für uns günstiger Prostaglandine.

Eventuell noch aufwendiger. Ich bin kein Arzt. Aber dank dem Internet kann ich hieraus schlau werden. Warum sollte man diese Petition mitzeichnen? Ich sehe bei einer Erklärung in verständlicher deutscher Sprache dem Konsument die Möglichkeit gegeben seinen Genesungsprozeß zu verstehen. Wenn man diesen Prozeß versteht würde man für weitere Erkrankung selber auf eine Medikamentengabe kommen und somit nicht zum Arzt gehen. Ich denke hier in erster Linie an normale Medikamente die einer Erkältung entgegenwirken. Für tiefgreifende Erkrankungen kann eine Information über die im Körper hervorgerufene Wirkung auch nicht schaden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.10.2010
Sammlung endet: 09.12.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • am 08.06.2017
    Hauke Heesch

    Arzneimittelwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung,
    Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Gesundheit -
    als Material zu überweisen.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass auf den Beipackzetteln von Medikamenten die Art
    der W irkung auf verständliche Weise erklärt wird.

    Zur Begründung wird ausgeführt, der Petent habe ein Interesse daran zu wissen,
    was er seinem Körper mit der Einahme von Medikamenten Gutes tue. Am Beispiel
    von Acetylsalicylsäure habe er aus dem Internet folgende Informationen erhalten:
    "W ie wirkt ASS? ASS greift in die Prostaglandinsynthese ein. Aus der ungesättigten
    Fettsäure Arachidonsäure werden durch das Enzym Cyclooxygenase sogenannte
    Prostaglandine gebildet. Diese stellen Botenstoffe im Organismus dar und fördern
    u. a. Entzündungsprozesse" Der Petent halte gegebenfalls noch aufwendigere
    Informationen für erforderlich. Er sehe bei einer Erklärung in verständlicher deutscher
    Sprache für den Konsumenten die Möglichkeit gegeben, seinen Genesungsprozess
    zu verstehen.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Internetseite des Deutschen
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der
    1.163
    Bundestages
    eingestellt.
    Es
    gingen
    Mitzeichnungen
    sowie
    46 Diskussionsbeiträge ein.

    Zu diesem Anliegen liegt dem Petitionsausschuss eine Mehrfachpetition vor, die
    einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt wird.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass für Arzneimittel das
    Arzneimittelgesetz
    (§ 11 Absatz 1 AMG)
    die
    Vorgabe
    enthält,
    dass
    Packungsbeilagen die Angaben allgemeinverständlich, in deutscher Sprache und in
    gut lesbarer Schrift enthalten müssen. In den Texten der sogenannten Beipackzettel
    müssen die fachlichen Inhalte vollständig, zutreffend und patientenverständlich
    dargestellt werden, um die zuverlässige Anwendung des Arzneimitteln zu sichern.
    Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die vom
    Petenten angesprochenen Inhalte die pharmakologischen Eigenschaften des
    Arzneimittels hier beispielhaft Acetylsalicylsäure betreffen. Die pharmakologischen
    Eigenschaften sind Bestandteil der Fachinformationen. Die Fachinformation gibt den
    Fachkreisen die für eine sichere Anwendung des Arzneimittels notwendigen
    wissenschaftlichen Informationen. Sie setzen Fachkenntnisse voraus und sind aus
    diesem Grunde nicht allgemeinverständlich abgefasst. Der Ausschuss weist darauf
    hin, dass zur Verbesserung der Arzneimitteltransparenz, der Arzneimittelsicherheit
    und der Kontrolle des therapiegerechten Einsatzes von Arzneimitteln Informationen
    zu Arzneimitteln
    aus
    dem Arzneimittel-Informationssystem der
    deutschen
    Arzneimittelzulassungsbehörden über das PharmNet.Bund-Portal zur Verfügung
    gestellt werden. Teile dieser Informationen sind für die Öffentlichkeit frei zugänglich
    und stehen für die Recherche unter www.pharmnet-bund.de zur Verfügung. Für
    einige Arzneimittel, wie
    angesprochenen W irkstoff
    der Petition
    dem in
    Acetylsalicylsäure, sind die Gebrauchs- und Fachinformationen eingestellt.

    der Petition. Über die
    Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen
    Gebrauchsanweisung
    hinausgehende
    eines Medikaments
    Informationen,
    insbesondere hinsichtlich seiner W irksamkeit tragen zum erhöhten Verständnis bei
    den Betroffenen und zu mehr Patientensouveränität bei. Der Ausschuss empfiehlt
    daher, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung,
    Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Gesundheit -
    als Material zu überweisen.

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