Hauke Heesch
Arzneimittelwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Gesundheit -
als Material zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass auf den Beipackzetteln von Medikamenten die Art
der W irkung auf verständliche Weise erklärt wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, der Petent habe ein Interesse daran zu wissen,
was er seinem Körper mit der Einahme von Medikamenten Gutes tue. Am Beispiel
von Acetylsalicylsäure habe er aus dem Internet folgende Informationen erhalten:
"W ie wirkt ASS? ASS greift in die Prostaglandinsynthese ein. Aus der ungesättigten
Fettsäure Arachidonsäure werden durch das Enzym Cyclooxygenase sogenannte
Prostaglandine gebildet. Diese stellen Botenstoffe im Organismus dar und fördern
u. a. Entzündungsprozesse" Der Petent halte gegebenfalls noch aufwendigere
Informationen für erforderlich. Er sehe bei einer Erklärung in verständlicher deutscher
Sprache für den Konsumenten die Möglichkeit gegeben, seinen Genesungsprozess
zu verstehen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Internetseite des Deutschen
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der
1.163
Bundestages
eingestellt.
Es
gingen
Mitzeichnungen
sowie
46 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Anliegen liegt dem Petitionsausschuss eine Mehrfachpetition vor, die
einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt wird.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass für Arzneimittel das
Arzneimittelgesetz
(§ 11 Absatz 1 AMG)
die
Vorgabe
enthält,
dass
Packungsbeilagen die Angaben allgemeinverständlich, in deutscher Sprache und in
gut lesbarer Schrift enthalten müssen. In den Texten der sogenannten Beipackzettel
müssen die fachlichen Inhalte vollständig, zutreffend und patientenverständlich
dargestellt werden, um die zuverlässige Anwendung des Arzneimitteln zu sichern.
Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die vom
Petenten angesprochenen Inhalte die pharmakologischen Eigenschaften des
Arzneimittels hier beispielhaft Acetylsalicylsäure betreffen. Die pharmakologischen
Eigenschaften sind Bestandteil der Fachinformationen. Die Fachinformation gibt den
Fachkreisen die für eine sichere Anwendung des Arzneimittels notwendigen
wissenschaftlichen Informationen. Sie setzen Fachkenntnisse voraus und sind aus
diesem Grunde nicht allgemeinverständlich abgefasst. Der Ausschuss weist darauf
hin, dass zur Verbesserung der Arzneimitteltransparenz, der Arzneimittelsicherheit
und der Kontrolle des therapiegerechten Einsatzes von Arzneimitteln Informationen
zu Arzneimitteln
aus
dem Arzneimittel-Informationssystem der
deutschen
Arzneimittelzulassungsbehörden über das PharmNet.Bund-Portal zur Verfügung
gestellt werden. Teile dieser Informationen sind für die Öffentlichkeit frei zugänglich
und stehen für die Recherche unter
www.pharmnet-bund.de zur Verfügung. Für
einige Arzneimittel, wie
angesprochenen W irkstoff
der Petition
dem in
Acetylsalicylsäure, sind die Gebrauchs- und Fachinformationen eingestellt.
der Petition. Über die
Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen
Gebrauchsanweisung
hinausgehende
eines Medikaments
Informationen,
insbesondere hinsichtlich seiner W irksamkeit tragen zum erhöhten Verständnis bei
den Betroffenen und zu mehr Patientensouveränität bei. Der Ausschuss empfiehlt
daher, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Gesundheit -
als Material zu überweisen.