Tierschutz

ASP - Verbot der Tötung von gesunden Hausschweinen in Liebhaberhaltung !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1.249 Unterstützende 1.052 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.249 Unterstützende 1.052 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 08.11.2019
  4. Dialog
  5. Beendet

Tausende Schweinefreunde sowie Gnadenhof - und Lebenshofbetreiber bundesweit sorgen sich wegen der kursierenden ASP um ihre schweinischen Lieblinge. Laut den Veterinärämtern sollen nämlich generell auch diese, nicht für den Verzehr gehaltenen, registrierten Schweine, überwiegend als Minipigs bekannt, bei Auftreten von ASP in sogenannten Sperrbezirken gekeult werden, auch wenn sie nachweislich nicht mit ASP infiziert sind.

"Das ist so als müsse man seinen gesunden Hund einschläfern lassen, sobald ein Tollwutfall in der Umgebung festgestellt werden würde."

Schweinefreunde bezweifeln, ob mit Auftreten der ASP in der Region automatisch ein "vernünftiger bzw. triftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt, der notwendig wäre um diese Hausschweine in dieser speziellen Haltungsform gesetzeskonform töten zu können.

Ein "vernünftiger Grund" liegt nur dann vor, wenn eine Rechtsnorm die Tötung ausdrücklich zuläßt, eine Notwehr - oder Notstandssituation gegeben ist oder wenn es sich nach entsprechender Güterabwägung ergibt, dass die berechtigten Interessen an der Tötung des Tieres schwerer wiegen als die Interessen des Tierschutzes am Erhalt des tierlichen Lebens. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Übermaßverbot, also die Erforderlichkeit im engeren Sinne, sind immer in behördliches Handeln mit einzubeziehen.

Warum ein gesundes Hausschwein in Liebhaberhaltung gekeult werden soll, ist also mehr als fragwürdig, insbesondere dann, wenn eine Nichtinfektion mit ASP durch eine tierärztliche Blutentnahme einfach zu beweisen wäre. In diesen speziellen Fällen tut Klärung Not. Behördenwillkür oder übertriebener Seuchenschutz zum Nachteil von Haustieren ?

Begründung

Bei der sogenannten Hobby - bzw. Liebhaberhaltung müssten bezüglich ASP dringend die gesetzlichen Grundlagen geändert werden, insbesondere im Seuchenschutz, d. h. keine Tötung bei nachweislich gesunden Schweinen.

Heute sind gesunde Hausschweine wegen ASP dran ...und morgen andere Nutztierrassen, die in Liebhaberhaltung mit Gnadenbrotgarantie gehalten werden. Das darf so nicht sein!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

Diese Petition ist eine wunderbare Gelegenheit für Schweinefreunde sich für ihre Lieblinge einzusetzen. Gnaden- bzw. Lebenshöfe, Vereine sowie Tierrechtsorganisationen und auch private Schweinehalter sollten auf jeden Fall diese Petition unterstützen. Ich wünsche der Petition jedenfalls ganz viel Erfolg !

Bewusste Irreführung! Vom Initiator wird behauptet dass: (Zitat:)Laut den Veterinärämtern sollen nämlich generell auch diese, ...., überwiegend als Minipigs bekannt, bei Auftreten von ASP in sogenannten Sperrbezirken gekeult werden, auch wenn sie nachweislich nicht mit ASP infiziert sind.(Zitat Ende) In den Richtlinien über den Umgang mit der Tierseuche ist aber lediglich von der Tötung der BETROFFENEN BESTÄNDE die Rede.

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