Region: Starnberg
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Migration

Asylbewerber im Landkreis Starnberg sollen arbeiten dürfen!

Petitioner not public
Petition is addressed to
Landrat Karl Roth

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  1. Launched 2019
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Petition is addressed to: Landrat Karl Roth

Wir fordern die Ausländerbehörde des Landratsamtes Starnberg auf, ihren Ermessensspielraum zugunsten der Arbeitgeber und Geflüchteten auszunutzen und arbeits- und ausbildungswilligen Asylsuchenden, unabhängig von der Bleibeperspektive, zeitnah Genehmigungen zu erteilen.

Reason

In den Asylbewerber-Unterkünften des Landkreises Starnberg leben derzeit etwa 1.500 Geflüchtete. Bei ca. 1000 von ihnen wurde über den Asylantrag noch nicht endgültig entschieden. Die meisten von ihnen werden in unseren Gemeinden wohnen bleiben, weil gegen ihre Abschiebung rechtliche Hindernisse bestehen. Dennoch dürfen sie keiner Arbeit nachgehen.

Mit ihrer Unterschrift fordern Bürger und Helferkreise des Landkreises Starnberg dazu auf, dies endlich zu ändern.

Von Anfang an haben Asylbewerber im Landkreis viel getan, um sich bei uns zu integrieren. Sie lernten Deutsch mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer, mit Hilfe der Behörden und der freien Wirtschaft. Sie erlangten Schulabschlüsse und fanden Jobs. Doch heute ist ein sehr großer Teil von ihnen zur Untätigkeit verdammt. Die Fortsetzung ihrer Jobs wird vom Landratsamt verboten. Vielen Geflüchteten wurde die Arbeitserlaubnis von vornherein verwehrt. Sie sind entmutigt und ohne Orientierung, ihnen fehlen ein strukturierter Alltag und eine Perspektive. Zum Schaden ihrer selbst, zum Schaden von uns. Denn mit dem Entzug der Arbeitserlaubnis entfallen auch die Steuerpflicht sowie die Einzahlungen in unser Sozialsystem. Anstatt selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, sind sie nun wieder auf unsere Unterstützung angewiesen.

Die Lösung würde darin bestehen, dass Landrat und Ausländerbehörde ihre Möglichkeiten nutzen, Asylbewerber in Arbeit zu belassen oder in Arbeit zu bringen. Das Landratsamt ist nicht gezwungen, Arbeit zu verbieten. Es hat einen rechtlich verbrieften Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum zugunsten der Arbeitsbewilligungen muss genutzt werden.

Denn Arbeitsverbote erzeugen beträchtlichen Druck auf Geflüchtete in unserer direkten Nachbarschaft. Das ist inhuman, unvernünftig und riskant. Zudem verstößt diese Praxis gegen die Interessen und Bedürfnisse von Arbeitgebern und unserer Wirtschaft.

Fordern Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Arbeitsverbote die absolute Ausnahme bleiben. Fordern Sie, dass Geflüchtete auch arbeiten dürfen. Menschen, die wir bei uns aufgenommen haben, wollen und sollen einen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.

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Petition details

Petition started: 03/20/2019
Petition ends: 07/31/2019
Region: Starnberg
Topic: Migration

News

  • Liebe Unterzeichner der Petition "Asylbewerber sollen arbeiten dürfen",

    die Asyl-Helferkreise des Landkreis Starnberg möchten sich heute noch einmal mit einem herzlichen "Dankeschön, Sie haben geholfen" an Sie wenden.

    Die Petition zugunsten der Beschäftigungserlaubnisse für Asylbewerber wurde mit insgesamt über 2000 Unterschriften (teilweise manuell von uns gesammelt) dem Landrat und seinen zuständigen Führungskräften übergeben. Die Presse war anwesend und hat darüber positiv in unserem Sinn berichtet. Die Stimmung im anschließenden Austausch mit dem Landrat war förderlich. Insgesamt hat der Landrat folgende Punkte zugesagt:

    1, Der Ermessensspielraum, den das LRA bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen hat, wird soweit wie gesetzlich möglich dahingehend ausgeübt, Arbeitserlaubnisse zu erteilen.

    2. Künftig kann IM VORFELD eines Genehmigungsantrages (bei dem bereits ein Arbeitgeber mitwirken müsste) jeder einzelne arbeitssuchende Asylbewerber oder dessen Helfer vom LRA die Auskunft erhalten, ob seitens des LRAs Bedenken gegen eine mögliche Arbeitsgenehmigung vorliegen und wenn ja, was zu tun ist, um diese auszuräumen. Das bringt bei späteren Bewerbungen mehr Sicherheit über die Genehmigungsaussichten.

    3. Bei Arbeitgeberwechsel muss das ganze Verfahren, sofern dieser in einem gewissen Zeitraum vorgenommen wird, nicht nochmal durchlaufen werden, d.h. die einmal erteilte Genehmigung wird auch für den nächsten Arbeitgeber erteilt, sofern die sonstigen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

    4. Die Zahlen hinsichtlich Arbeitsgenehmigungen werden den Helferkreisen zur Verfügung gestellt, damit diese eigene Vermittlungserfolge messen und Verbesserungen diskutieren können.

    5. Ein weiterer detaillierterer Forderungskatalog der Helferkreise wird in den nächsten Monaten beantwortet.

    Wir haben uns über diese Ergebnisse gefreut, aber "Papier ist natürlich geduldig" und deshalb werden wir nun mit Bedacht darauf schauen, wie sich die Genehmigungszahlen bei uns tatsächlich entwickeln. Das Thema wird in den Treffen zwischen Landrat und Vertretern der Helferkreise weiterhin eine große Rolle spielen.

    Herzlichen Dank nochmal für Ihre Mithilfe.

    Beste Grüße
    Ihre Helferkreise des Landkreises Starnberg
  • Liebe Unterstützer dieser Petition,

    unser Anliegen hat in den letzten Wochen einen herben und ernsten Rückschlag erlitten. Wir meinen Horst Seehofers „Geordnete Rückkehr“ Gesetz. Wir glauben zwar nicht, dass Seehofer damit deutlich mehr Abschiebungen umsetzen kann. Aber er kann den Aufenthalt der „rechtskräftig ausreisepflichtigen Personen“ in Deutschland erheblich verschlechtern. Kern dieser Verschlechterung wird ein strenges Arbeitsverbot sein. Seehofer geht also den genau gegenteiligen Weg, den wir mit unserer Forderung nach „Arbeitserlaubnissen und Spurwechsel“ vorschlagen wollen.

    Seehofers Beamten ist hierzu ein aus deren Sicht genialer kommunikativer Winkelzug gelungen. Sie haben einen völlig neuen Duldungsstatus erfunden: Die Duldung „für Personen mit ungeklärter Identität“. Die begriffliche Bezeichnung dieser Personen legt nahe, dass sie für uns eine Gefahr sind. Ihre Identität ist nicht geklärt. Es scheint, der Staat könne ihnen gegenüber seine Gewalt nicht ausüben, er könne seine Bürger gegen zwielichtige Absichten oder Taten solcher Personen nicht schützen, er könne ihrer nicht habhaft werden. Wen man nicht kennt, kann man nicht „greifen“. Für viele liegt der Begriff der ungeklärten Identität bereits nahe am „Gefährder“.

    Es ist zu befürchten, dass Seehofers kommunikative List „durchkommt“. Das Kabinett hat bereits zugestimmt. Unter dem Deckmantel der angeblichen Sicherheitsgefährdung von Ausländern ohne Identität plant das neue Gesetz eine Reihe von Beschränkungen dieser Menschen. Seehofer plant ein generelles Arbeitsverbot, er plant die Erleichterung der Abschiebehaft, er plant die Erleichterung der Kürzung oder Streichung finanzieller Unterstützung. Was ist, wenn die „Volksseele“ ihm recht gibt? Was ist wenn viele denken: „Menschen, die uns gefährden haben anderes nicht verdient. Wenn sie verschweigen wer sie sind, müssen sie Böses im Schilde führen.“ Auf diese Reflexe vieler Abgeordneter im Parlament und vieler Bürger hofft Seehofer.

    Wir müssen dagegen aufklärerisch wirken. Inhaltlich ist Seehofers Argumentationslinie falsch. Jeder Asylbewerber hat eine für staatliche Verwaltung und Rechtssprechung völlig ausreichende „Identität“ die sogar vom deutschen Staat selber „ausgestellt“ wurde. Jeder Asylbewerber hat seit Einreise eine „Aufenthaltsgestattung“, die sogar MEHR Informationen enthält und damit fälschungssicherer ist als ein deutscher Pass, der vor 2017 ausgestellt wurde (der hatte nämlich noch keinen Fingerabdruck). Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst deutsche Behörden dazu verurteilt, eine solche Gestattung beispielsweise als ausreichende Identität für einen deutschen Führerschein anzuerkennen. Weil der Lenker eines Fahrzeuges stets ein potentieller Adressat zivil- und strafrechtlicher Ansprüche sein könnte, sind hier die Anforderungen an die Identität BESONDERS hoch. Aber das Gericht sagte: Was ist dann besser als Identitätsnachweis geeignet als eine vom deutschen Staat ausgestellte amtliche Aufenthaltsgestattung? Sie ist allemal verlässlicher und fälschungssicherer für uns als ein Pass aus einem Fluchtland.

    Für die Aufnahme von Arbeit sollte also eine Gestattung in JEDEM FALL genügen. Wir müssen uns weiterhin und stärker noch als bisher dagegen wehren, dass Seehofer etwa 200.000 Menschen in Deutschland (so viele könnten unter den neuen Duldungsbegriff fallen und die Menge der Menschen wächst jährlich um ca. 50% der neuen Asylantragsteller an) einen gleichsam rechtlosen Status zuschreibt und daraus das staatliche Recht zu vielfältigen Härten ableitet. Diese Härte wird nämlich diejenigen, die ihr Ziel sind, nicht alleine treffen. Sie trifft auch uns als Bürger dieses Landes. Wir erleiden beträchtliche Einbußen an Humanität und Freiheit und wir erleiden beträchtliche Einbußen an finanziellen Mitteln. Denn das alles verschlingt viele Steuergelder.

    Unser aller Einsatz gegen solche Verschärfungen ist also nicht nur eine Frage der Solidarität mit Geflüchteten. Sie ist eine Frage auch der Solidarität mit uns selbst. Bitte leiten Sie also die Petition fortgesetzt weiter und wirken Sie in ihrem eigenen Umfeld darauf hin, dass die List hinter Seehofers neuer Begrifflichkeit für alle erkennbar wird.

    Besten Dank und Gruß
    Georg Strasser mit den Initiatoren dieser Petition

    Details zum neuen Gesetzesentwurf von Seehofer finden Sie auf
    https://www.tagesschau.de/inland/rueckkehr-seehofer-abschiebung-101.html

Dass Asylrecht auf die wirklich Bedürftigen begrenzt sein muss, ergibt sich aus dem Grundsatz der MACHBARKEIT. Jedem Menschen auf der Welt zu helfen ist nicht machbar. Daher gibt es dazu keine ethische Pflicht, das stimmt. Aber die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ist EBENFALLS NICHT AUSREICHEND MACHBAR. Die verschwindend geringen Abschiebezahlen beweisen es. Die Herkunftsländer kooperieren nicht genug. Passersatzbeschaffung ist zu schwierig. Integration hilft INLÄNDERN. Geflüchtete ohne Perspektive sind gefährlich für sich und uns. Scheitern der Integration gefährdet uns alle.

Der Sinn und Zweck des Arbeitsverbotes ist es, eine Integration zu verhindern, damit man Personen, die keine Bleibeberechtigung haben, auch wieder los wird. Sind sie erst einmal integriert, bleiben sie dauerhaft. Das würde das Asylgesetzt ad absurdum führen. Hierbleiben sollte nur derjenige, der Asyl gewährt bekommt und nicht die vielen, die versuchen über die Hintertüre einzuwandern. Wenn jemand hier arbeiten will, muss er es mit einem Arbeitsvisum, nicht mit einem Asylantrag versuchen!

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