11.131 Unterschriften
Der Petition wurde entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die "Residenzpflicht" (Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) § 56 und §85 Punkt 2.) abgeschafft wird, die es Asylbewerber_innen und geduldeten Flüchtlingen verbietet, ihren Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen.
Begründung
Die Residenzpflicht, also das Verbot, den Meldelandkreis ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zu verlassen, stellt für viele Betroffene eine enorme Einschränkung dar, der sie teilweise viele Jahre lang unterliegen. Das liefert sie der Willkür der Behörden aus, die über die Ausnahmegenehmigungen zu entscheiden haben. Viele setzen sich dann notgedrungen über das Verbot hinweg, was zu Prozessen, Geld- und Gefängnisstrafen führt, da Verstöße gegen die Residenzpflicht im Wiederholungsfall als Straftat gelten. Dabei nehmen sie nur wie wir alle ganz selbstverständlich ihr Recht aus Artikel 13 (1) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Anspruch, sich innerhalb des Landes frei zu bewegen. Der Besuch von Freunden, Verwandten und des Nachbarortes sollte möglich sein, ohne einen "Urlaubsschein" bei der Ausländerbehörde beantragen zu müssen, der von den Behörden oft abgelehnt wird.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.02.2010
Petition endet:
27.04.2010
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Erfolg: Der Petition wurde entsprochen
am 08.06.2017Uli Epple
Asylrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die räumliche Beschränkung des Aufenthaltes für
Asylbewerber die sogenannte Residenzpflicht abzuschaffen.
In der öffentlichen Petition zu der 11.131 Mitzeichnungen sowie 101 beim
Petitionsausschuss direkt eingereichte Unterschriften bzw. Massenpetitionen
vorliegen und weiteren sachgleichen Petitionen, die in die Prüfung einbezogen
werden, wird im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:
Die in den §§ 56 und 85 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelte Residenzpflicht,
die es Asylbewerbern und geduldeten... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.