Asylrecht - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für minderjährige Geschwister von minderjährigen Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
695 Unterstützende 695 in Deutschland

Sammlung beendet

695 Unterstützende 695 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, dass den minderjährigen Geschwistern minderjähriger Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ebenso eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (nach § 36 a Familiennachzugsneuregelungsgesetz) erteilt werden kann wie den Eltern minderjähriger Flüchtlinge.

Begründung

Im Gefolge der Neuregelung des Familiennachzuges kann den Eltern von in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlingen eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt werden. Die noch im Ausland lebenden minderjährigen Geschwister profitieren nicht von dieser Neuregelung. Für ihren Nachzug bestehen derzeit so erhebliche rechtliche Hürden, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in den meisten Fällen unmöglich oder nur in einem getrennten Verfahren mit erheblichem Zeitaufwand möglich sein wird. Konsequenz dieser Rechtslage ist, dass die im Ausland lebenden Eltern von minderjährigen Flüchtlingen vor die Entscheidung gestellt werden, entweder mit ihren in Deutschland oder mit ihren im Heimatland lebenden Kindern zusammen zu leben. Da die in Deutschland lebenden minderjährigen Kinder in der Regel älter sein werden als die minderjährigen Kinder im Heimatland, wird diese Regelung den Nachzug der Eltern unmöglich machen oder die Eltern zu einer Trennung zwingen, damit ein Elternteil nach Deutschland kommen und einer in Syrien bleiben kann. Beide Alternativen bedeuten weiteres seelisches Leid für die in Deutschland lebenden minderjährigen Flüchtlinge und ihre Familien und behindern erheblich die individuelle Entwicklung und Integration der Jugendlichen. Die derzeitige Regelung ist herzlos, unmoralisch und widerspricht dem Grund- und Menschenrecht auf Familie ebenso wie der UN-Kinderrechtskonvention.

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