Περιοχή: Γερμανία

Asylrecht - Beschleunigtes und transparentes Antragsverfahren für Asylbewerber

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
62 Υποστηρικτικό 62 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

62 Υποστηρικτικό 62 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge ein beschleunigtes und transparentes Antragsverfahren von Asylbewerbern beschließen.Das Antragsverfahren muss innerhalb drei Monaten abgeschlossen werden. Gemessen von Erstkontakt (Meldung Asylbewerber) bis Entscheidung über den Antrag. Hierfür sind personelle Strukturen (Sachbearbeiter und Dolmetscher) zu erweitern, bzw, das norwegische 48-Stunden-Verfahren anzuwenden.Die aktuellen Zahlen sollen transparent (offene Verfahren ab Erstkontakt) dargelegt werden

Αιτιολόγηση

In der momentanen Situation ist die tatsächliche Bearbeitung eines Verfahrens vom Erstkontakt bis zur Entscheidung innerhalb von 18 Monaten gem. § 1 Nr. 3c AsylblG i.V.m. § 25 Abs. 5 AufenthG nicht möglich.Lt. Presseangaben (Die Welt) lagen zum 25.08.2015 insgesamt 254.559 unbearbeitete Asylanträge vor. Eine durchschnittliche Bearbeitung eines Antrages würde lt. BAMF 5,4 Monate dauern. Die Zeit von Erstkontakt bis zur Antragstellung bzw. Antragsannahme ist nicht berücksichtigt.Beseitigung der personellen (Sachbearbeiter und Dolmetscher), räumlichen, technischen Engpässe zur Bearbeitung / Bewältigung des ursprünglichen Asylantragsverfahrens.Die Kosten der viel zu lang andauernden Asylverfahren bei Wirtschaftsflüchtlingen (Unterkunft, Sozial- und Barleistungen) trägt zu Unrecht der Steuerzahler.

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Νέα

  • Pet 1-18-06-265-025435Asylrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Der Petent begehrt mit der Eingabe den vollständigen Abschluss des
    Antragsverfahrens von Asylbewerbern innerhalb von drei Monaten durch den Ausbau
    und die Erweiterung der vorhandenen personellen Strukturen. Bis zu dieser
    Zielerreichung solle das norwegische 48-Stunden-Verfahren Anwendung finden.
    Zur Begründung führt der Petent aus, dass die durchschnittliche Bearbeitung eines
    Asylantrages 5,4 Monate betrage, wobei die Zeit vom Erstkontakt (Meldung des
    Asylbewerbers) bis zur Antragstellung überhaupt noch nicht berücksichtigt... παρακάτω

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