Դիմումը հասցեագրված է.
Abgeordnetenhaus von Berlin
Wir möchten den aktuell stockenden Aufbau von Ladeinfrastruktur in Berlin beschleunigen, um die Energiewende voran zu treiben und Lärm und Emissionen in der Stadt zu reduzieren. Der Grund für den stockenden Aufbau ist der aktuell öffentlich-rechtliche Betreibervertrag der Stadt Berlin, der es privatwirtschaftlichen Unternehmen zurzeit nicht ermöglicht wirtschaftlich Ladeinfrastruktur zu errichten.
Insgesamt konterkariert das Berliner Modell und die aktuelle Laufzeit des öffentlich-rechtlichen Betreibervertrags die Verbreitung der Elektromobilität und den Aufbau von Ladesäulen in Berlin. Wir fordern die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit dieser Petition auf, das "Berliner Modell" im Sinne der Förderung einer nachhaltigen Mobilität zu ändern und dabei folgende Positionen umzusetzen:
- Erkennen Sie den Wert und die Chance, dass privatwirtschaftliche Unternehmen in den bedarfsgerechten Aufbau von Ladeinfrastruktur investieren wollen an.
- Stellen Sie sicher, dass für alle Ladesäulen Betreiber ein diskriminierungsfreier Zugang zum Markt besteht und die freie Marktwirtschaft gefördert wird.
- Setzen Sie als Sofortmaßnahme einen Gestattungsvertrag auf, der es privatwirtschaftlichen Unternehmen wie der On Charge GmbH JETZT ermöglicht Ladesäulen zu errichten. Dabei ist eine Vertragslaufzeit von mindestens acht Jahren notwendig, um eine Ladesäule wirtschaftlich zu betreiben.
Elektrofahrzeuge sind auf eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur angewiesen. Nur so können viele Menschen auf ein Elektroauto umsteigen. Besonders für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, die keinen eigenen Stellplatz besitzen, an dem sie sich eine Lademöglichkeit einrichten können, ist die öffentliche Ladeinfrastruktur essenziell.
Um den Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur durch verschiedene Betreiber voran zu treiben, hat das Land Berlin ein Ladeinfrastrukturkonzept, das „Berliner Modell“, mit klaren Vorgaben für den Aufbau und den Betrieb von Ladepunkten im öffentlichen Raum entwickelt. Seit der Einführung des Berliner Modells im Jahr 2015 müssen Betreiber von Ladesäulen einen öffentlich-rechtlichen Betreibervertrag mit dem Land abschließen, um im öffentlichen Straßenland Ladepunkte errichten und betreiben zu können. Die vertraglich festgelegten Auflagen für Betreiber sollen sicherstellen, dass durch den Ladeinfrastrukturausbau die sehr knappen verfügbaren Flächen im öffentlichen Raum Berlins möglichst effizient genutzt werden und eine betreiberübergreifende Zugänglichkeit der Ladeinfrastruktur für alle Elektroauto Fahrer sichergestellt wird.
Die Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Betreibervertrag ist aktuell nur bis zum 15.07.2022 möglich, danach müssen laut Vertrag die errichteten Ladesäulen wieder abgebaut werden. Wie das Land Berlin nach dem 15.07.2022 im Aufbau von Ladeinfrastruktur agiert, steht zurzeit nicht fest.
Somit wird der weitere Aufbau von bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur verzögert und blockiert, da es für einen Betreiber weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist, Ladesäulen für 1 1/2 Jahre zu errichten und dann wieder abzubauen.
Angesichts der auch allgemeinen Forderungen der Bundespolitik, möglichst schnell mehr Ladesäulen zu schaffen, sollte das Ziel unserer Hauptstadt nicht sein, vor Kurzem errichtete Ladesäulen im Jahr 2022 wieder abzubauen.
Պատճառ