Piirkond : Saksamaa

Aufenthaltsrecht - Ergänzung des Asylgesetzes (Reisebeschränkung für anerkannte Flüchtlinge)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Algatatud 2016
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Der Deutsche Bundestag möge folgende Ergänzung im Asylgesetz beschließen:Aufgrund der Gefahr einer möglichen Radikalisierung der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge durch den Kontakt mit einer Terrororganisationen und/oder deren Gedankengut, sollte Ihnen die Einreise in das Herkunftsland sowie in alle weiteren unsicheren Herkunftsstaaten untersagt werden.

Selgitus

Mit einer Reisebeschränkung für anerkannte Flüchtlinge, die nach § 1 des Asylgesetzes ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland besitzen, könnte der Einfluss von terroristischen Organisationen reduziert werden, der bei der erneuten Einreise derselben Person in die Bundesrepublik, ausgelebt und verbreitet werden könnte und somit ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen würde. Aus diesem Grund sollten anerkannte Flüchtlinge mit Asylrecht in der Bundesrepublik in keine Herkunftsstaaten einreisen dürfen, die als unsicher eingestuft sind. Jedoch sollte Ihnen die Einreise in alle sicheren Herkunftsstaaten erlaubt sein, die in § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes in der aktuellen Fassung aufgeführt sind. Kehrt ein Flüchtling in sein Herkunftsland zurück, soweit dieses noch als unsicher gilt, oder stellt sich unter dessen Schutz oder reist in einen anderen unsicheren Herkunftsstaat, sollte dies ein Grund für die Aufhebung des Asylrechts sein. Eine erneute Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sollte dann unzulässig sein.

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uudised

  • Pet 1-18-06-26-034319

    Aufenthaltsrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Flüchtlingen die Einreise in das
    Herkunftsland sowie alle anderen unsicheren Herkunftsstaaten untersagt wird.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 56 Mitzeichnungen und 12 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung... Edasi

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