56 Semnături
Petiția este respinsă.
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Petiția se adresează: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge folgende Ergänzung im Asylgesetz beschließen:Aufgrund der Gefahr einer möglichen Radikalisierung der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge durch den Kontakt mit einer Terrororganisationen und/oder deren Gedankengut, sollte Ihnen die Einreise in das Herkunftsland sowie in alle weiteren unsicheren Herkunftsstaaten untersagt werden.
motive
Mit einer Reisebeschränkung für anerkannte Flüchtlinge, die nach § 1 des Asylgesetzes ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland besitzen, könnte der Einfluss von terroristischen Organisationen reduziert werden, der bei der erneuten Einreise derselben Person in die Bundesrepublik, ausgelebt und verbreitet werden könnte und somit ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen würde. Aus diesem Grund sollten anerkannte Flüchtlinge mit Asylrecht in der Bundesrepublik in keine Herkunftsstaaten einreisen dürfen, die als unsicher eingestuft sind. Jedoch sollte Ihnen die Einreise in alle sicheren Herkunftsstaaten erlaubt sein, die in § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes in der aktuellen Fassung aufgeführt sind. Kehrt ein Flüchtling in sein Herkunftsland zurück, soweit dieses noch als unsicher gilt, oder stellt sich unter dessen Schutz oder reist in einen anderen unsicheren Herkunftsstaat, sollte dies ein Grund für die Aufhebung des Asylrechts sein. Eine erneute Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sollte dann unzulässig sein.
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Descarca (PDF)Informații privind petiția
Petiția a început:
25.07.2016
Petiția se încheie:
12.09.2016
Regiune:
Germania
categorie:
știri
-
Pet 1-18-06-26-034319
Aufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Flüchtlingen die Einreise in das
Herkunftsland sowie alle anderen unsicheren Herkunftsstaaten untersagt wird.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 56 Mitzeichnungen und 12 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung... mai departe
Dezbatere
Niciun argument CONTRA încă.