Région: Allemagne

Aufenthaltsrecht - Regelungen zur Ein- und Ausreise/Ausweisung für radikale Islamisten

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
167 Soutien 167 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

167 Soutien 167 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition werden ein Einreiseverbot für radikale Islamisten, die Ausweisung radikaler Islamisten, die schwere Straftaten begangen haben, sowie ein Ausreiseverbot, sofern der begründete Verdacht der Unterstützung terroristischer Aktivitäten besteht, gefordert.

Raison

Auch jugendlichen Männern muss es verboten werden ohne Eltern in den Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan und weitere Terrorgebiete zu fliegen.Es ist ein hohes Risiko, dass radikale Islamisten in Deutschland leben dürfen. Jeder weiß wie brutal der Taliban, al-Qaida, Isis und weitere Terrorgruppen vorgehen. Deswegen müssen diese Islamisten und auch Salafisten ein Einreiseverbot erhalten.Es gibt immer wieder kriminellen Straftaten, wie Ehrenmord, mit Säure überschütten werden, Zwangsehe o.ä. bei diesen Straftaten müssen Muslime nach einer Haftstrafe in Deutschland oder ihrem eigenen Land, zurück in ihr Heimatland gebracht werden und dürfen nie wieder nach Deutschland zurück kehren.Man sieht zu welchen Taten Terrororganisationen fähig sind (u.a. der 11. September) man muss jetzt vorgehen, denn Terroranschläge können auch für Deutschland geplant sein.

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Actualités

  • Pet 1-18-06-26-011777

    Aufenthaltsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird zweierlei gefordert: ein lebenslanges Einreiseverbot für radikale
    Islamisten, Salafisten und Muslime, die einer Terrorgruppe angehören, sowie die
    Ausweisung von Angehörigen dieser Gruppierungen, die schwere Straftaten
    begangen haben.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 167 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen... plus loin

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