Aufenthaltsrecht - Schutz für afghanische Mitarbeiter der Bundeswehr nach deren Abzug

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

148 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

148 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Die Bundesrepublik Deutschland nimmt Personen, die in Afghanistan die deutschen Truppen unterstützt haben und die deswegen befürchten müssen, nach einem Abzug der deutschen Truppen Opfer von Racheaktionen zu werden, auf Wunsch bei einem Abzug der deutschen Truppen auf. Dies gilt insbesondere für Afghanen, die als Übersetzer für die deutschen Truppen arbeiten. Dieser Schutz bezieht sich ferner auf die engere Familie der aufzunehmenden Personen, insbesondere Ehepartner und Kinder.

Begründung

In absehbarer Zeit werden die deutschen Truppen aus Afghanistan abgezogen. Für diese deutschen Truppen haben in den Einsatzjahren eine ganze Reihe von Afghanen gearbeitet, die im Zuge dieser Tätigkeit Leib und Leben riskiert haben und immer noch riskieren. Dies gilt insbesondere für einheimische Übersetzer, ohne deren Hilfe der Einsatz in Afghanistan schwierig bis unmöglich gewesen wäre. Es steht zu befürchten, dass nach einem Abzug der deutschen Truppen radikale Kräfte Racheaktionen gegen deren Unterstützer durchführen werden. Die Personen, die die deutschen Truppen unterstützt haben, müssen dann mit ihrer Liquidierung rechnen. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, diesen Personen, die ihr Leben für Deutschland riskiert haben und riskieren, wenn sie es wünschen, eine Heimat in der Bundesrepublik zu geben. Dieser Schutz sollte sich natürlich auch auf die engere Familie dieser Personen beziehen, insbesondere auf Ehepartner und Kinder.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.10.2012
Sammlung endet: 13.11.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-06-26-043536aAufenthaltsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass die Bundesrepublik Deutschland Personen
    schützt, die in Afghanistan die deutschen Truppen unterstützt bzw. für sie gearbeitet
    haben. Dieser Schutz soll nach einem Abzug aus Afghanistan angeboten werden,
    z. B. durch das Angebot einer Übersiedlung nach Deutschland.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die für die
    deutschen Truppen arbeitenden und diese unterstützenden Afghanen im Zuge ihrer
    Tätigkeit Leib und Leben riskierten. Insbesondere gelte dies für einheimische
    Übersetzer, ohne deren Hilfe der Einsatz in Afghanistan schwierig bzw. unmöglich
    gewesen wäre. Es wird die Befürchtung geäußert, dass radikale Kräfte nach einem
    Abzug der deutschen Truppen gegen diese Personen Racheaktionen durchführen
    könnten, die durch die einheimischen Sicherheitskräfte im Zweifel nicht verhindert
    werden würden. Daher sei es ein Gebot der Menschlichkeit, dem betroffenen
    Personenkreis eine Heimat in der Bundesrepublik zu geben, wenn diese es
    wünschten. Auch die engere Familie, insbesondere Ehepartner und Kinder, sollten
    diesen Schutz erhalten.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 148 Mitzeichnungen und
    23 Diskussionsbeiträge vor.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die mit der Eingabe
    vorgetragene Thematik Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Anfragen ist (u. a.
    Drucksachen 17/10606, Frage 10; 17/10737, Frage 4; 17/10968, Fragen 1 und 8
    sowie 17/11906, Frage 3). Die entsprechenden Dokumente können unter
    www.bundestag.de eingesehen werden.
    Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
    fest, dass im Rahmen des Afghanistaneinsatzes von den beteiligten
    Bundesministerien lokale Mitarbeiter – sogenannte Ortskräfte – beschäftigt wurden
    und weiterhin beschäftigt werden. Mit dem geplanten Abzug der deutschen Truppen
    und der zeitlich gestaffelten Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch
    afghanische Stellen bis Ende 2014 wird sich auch der Bedarf an Unterstützung durch
    lokale Mitarbeiter verringern. Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam,
    dass die beteiligten Bundesressorts Unterstützung bei der Suche nach alternativen
    Beschäftigungen bieten. Zudem werden in manchen Außenstellungen wie Faisabad
    Gespräche mit den Folgenutzern – u. a. der Afghanischen Bereitschaftspolizei –
    darüber geführt, inwieweit Ortskräfte dort weiterbeschäftigt werden können. Hierfür
    ist allerdings zu klären, ob finanzielle Mittel für das Entgelt der Ortskräfte
    bereitstehen.
    Soweit mit der Eingabe die Befürchtung geäußert wird, die Ortskräfte könnten nach
    Abzug der deutschen Truppen der Verfolgung oder Rachetaten ausgesetzt sein,
    weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass es ein wichtiger Bestandteil der im
    Jahr 2011 begonnenen Transition und des bis Mitte 2013 einzuleitenden
    Übergabeprozesses ist, dass Afghanistan in der Lage sein wird, die
    Sicherheitsverantwortung eigenständig zu übernehmen. Dies umfasst auch den
    Schutz der eigenen Bevölkerung. Nach Ansicht des Ausschusses hat sich die
    Sicherheitslage in Afghanistan im letzten Jahr zunehmend stabilisiert. Die derzeitige
    Einschätzung der Sicherheitslage in Afghanistan schließt jedoch eine genaue
    Prüfung im Einzelfall nicht aus. Sollte sich ergeben, dass eine relevante Gefährdung
    für eine Ortskraft sowie ihre Familienangehörigen aufgrund der Arbeit für die
    deutschen Sicherheitskräfte vorliegt, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet,
    um den Schutz der Betroffenen sicherzustellen. Bei einer konkreten Gefahr für Leib
    oder Leben, die sich erheblich vom allgemeinen Gefährdungspotential in Afghanistan
    abhebt und durch die afghanischen Sicherheitskräfte landesweit nicht abzuwenden

    ist, kann als Maßnahme auch eine Aufnahme durch Deutschland erfolgen. Im
    Übrigen merkt der Ausschuss an, dass es für die nachhaltige Entwicklung und den
    wirtschaftlichen Wiederaufbau Afghanistans wichtig ist, auf qualifizierte afghanische
    Fachkräfte zurückgreifen zu können. Ihre Arbeit wird als wichtiger Beitrag für ihr
    Heimatland angesehen.
    Vor dem Hintergrund des dargelegten Sachverhaltes erkennt der Petitionsausschuss
    keinen Anlass für ein parlamentarisches Tätigwerden hinsichtlich der konkreten
    Forderung des Petenten.
    Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung empfiehlt der Petitionsausschuss daher,
    das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.Begründung (pdf)

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