16.296 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Visums-Freiheit für Türkische Touristen: Türkische Touristen sollten ohne Visum nach Deutschland reisen dürfen.
Begründung
Sowohl das Verwaltungsgericht München wie auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sagen klar und deutlich:" Türkische Touristen brauchen keinen Visum". Trotzdem hat die Bundesrepublik Deutschland es nicht geschafft, das Visum abzuschaffen. Schlimmer noch, sie ignoriert diese Tatsachen. Verwaltungsgericht München entschied: Türkische Touristen dürfen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Das entschied das Verwaltungsgericht München am Mittwoch (Az. M 23 K 10.1983). Ich denke das ist ein klares Signal und sollte dem entsprechend endlich geltend gemacht werden dürfen. Schon vorher entschied daß Europäische Gerichtshof (EuGH), am 19.02.2009 in der Rechtssache C 228/06, das türkische Touristen ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen. Doch warum auch immer hat die Bundesregierung bis heute darüber geschwiegen und die entscheide der Gerichte nicht zur Kenntnis genommen. Daher sollte nun endlich mal darüber entschieden werden, damit türkische Bürger endlich Klarheit haben darüber, ob sie nun ohne Visum einreisen dürfen oder nicht. Mustafa Çelebi
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
18.02.2011
Petition endet:
13.04.2011
Region:
Deutschland
Kategorie:
Debatte
Es gibt einen Urteil des EUGH und des Verwaltungsgerichts München! So lange Deutschland ein Rechtsstaat ist, und das ist sie Gott sei dank, so lange werden die sich daran halten müssen. Tun sie es nicht, werden wir uns dagegen wehren!
1. Die Türkei ist kein EU Mitglied und somit herscht keine Reisefreiheit. 2. Durch die Abschaffung der Visapflicht kann nicht mehr kontrolliert werden ob sich Turisten nach der offiziellen Besuchzeit auch wirklich auf den Nachhauseweg gemacht haben. Dieser Erhebliche Mehraufwand müsste vom Steuerzahler aufgebraucht werden.