Aufhebung der Einkommensgrenzen beim Elterngeld

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
4 Unterstützende 4 in Deutschland

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Wir fordern von der Bundesregierung und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Einkommensgrenzen beim Elterngeld wieder aufzuheben.Die Einkommensgrenzen wurden 2011 aus Gründen der Haushaltskonsolidierung eingeführt und hätten daher eigentlich im Zuge der erfolgten Konsolidierung der öffentlichen Haushalte wieder aufgehoben werden müssen. Stattdessen wurden sie zum 01. September 2021 weiter verschärft.Dies widerspricht den Grundgedanken und Zielen des Elterngeldes.

Begründung

Der Gesetzgeber wurde durch das Bundesverfassungsgericht dazu angehalten, alle Formen des familiären Zusammenlebens möglichst gleichberechtigt zu fördern. Dazu gehört auch das gemeinsame Zusammenleben von zwei Elternteilen mit stark unterschiedlichem Erwerbseinkommen.Bei der Einführung des Elterngeldes wurde daher auch keine Einkommensgrenze beschlossen. Das Elterngeld sollte gerade und ausdrücklich die finanzielle Selbstständigkeit des Partners mit dem kleineren Einkommen sicherstellen.Ein Hauptziel des Elterngeldes ist die Herstellung der finanziellen Selbstständigkeit der Frauen. Mit dem Kernelement des Elterngeldes, der Einkommensersatzleistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, wird die finanzielle Lücke junger Familien im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes geschlossen. Da unabhängig vom Einkommen des Partners ein finanzieller Ausgleich für den betreuenden Elternteil vorgesehen ist, bedeutet dies gerade für Frauen, die häufig im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, eine wirtschaftliche Selbstständigkeit innerhalb der Partnerschaft. Zudem besteht durch die weitgehende Kompensation des Einkommens erstmalig auch eine wirkliche Wahlfreiheit, nämlich die Möglichkeit, auf das höhere der beiden elterlichen Einkommen zu verzichten.Die Einführung der Einkommensgrenzen im Jahr 2011 wurde leider ohne Begründung und ohne Aussprache beschlossen. Auch im Zuge des Änderungsgesetzes zum 01.09.2021 wurde der Punkt der Senkung der Einkommensgrenze für gemeinsam betreuende Eltern nicht öffentlich diskutiert. Die schriftliche Begründung im Gesetzentwurf des Änderungsgesetzes ist sachlich dünn und widerspricht einem Hauptziel des Elterngeldes, der Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Partners mit dem geringeren Einkommen.Wir fordern die Abschaffung der Einkommensgrenzen so wie dies auch bei der Einführung des Elterngeldes gedacht war. Das Elterngeld ist ungeeignet, um eine Reichensteuer durch die Hintertür einzuführen.

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