Regione: Germania
Diritti civili

Aufhebung der Immunität der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel und Unteruchungsausschuß Merkel

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2.543 Supporto 2.471 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

2.543 Supporto 2.471 in Germania

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Grund und Ziel der Petition:

Untersuchungsausschuß Merkel

und

Aufhebung der Immunität der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel Zur Aufklärung des Tatbestandes der Volksverhetzung Zur Aufklärung des Tatbestandes der Verleumdung Zur Aufklärung des Tatbestandes der Beleidigung

Motivazioni:

Die Welt schaut auf Chemnitz!

Wir als Bürger fordern mit der Unterschrift dieser Petition den Deutschen Bundestag auf,

einen Untersuchungsausschuß Merkel zu fordern und (!) die Immunität der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel aufzuheben

STRAFANZEIGE und Strafantrag sind gestellt worden:

Wegen VOLKSVERHETZUNG Paragraph 130 StGB
sowie wegen Paragraf 126 StGB, und Paragraf 111 StGB, sowie wegen Verleumdung und übler Nachrede Paragraph § 187 StGB sowie wegen Beleidigung Paragraph § 185 StGB

gegen Angela Merkel, Bundeskanzlerin Zustellungsadresse: Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin

Dies erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung, da er einen „Teil der Bevölkerung“, das heißt eine Gruppe, die sich durch „irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal“ als erkennbare Einheit heraushebt, mithin die Teilnehmer der friedlichen Demonstrationen am 26.08.2018, 27.08.2018, 30.08.2018 sowie am 01.09.2018 in Chemnitz - siehe unten und beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet:

Sächsische Verfassung Artikel 5 [Staatsvolk, Minderheiten] (1) Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeit an. Das Land erkennt das Recht auf die Heimat an. (2) Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung. (3) Das Land achtet die Interessen ausländischer Minderheiten, deren Angehörige sich rechtmäßig im Land aufhalten. https://www.augsburger-allgemeine.de/video/Merkel-Keinen-Platz-fuer-Hetzjagden-auf-Auslaender-id52037286.html

Frau Merkel hat es wiederholt und wohlwissend nochmal erneuert durch die Ablehnung der Entschuldigung. Hier ist somit der Vorsatz zusätzlich gegeben! https://www.mmnews.de/politik/88282-meuthen-fordert-entschuldigung-77

Insbesondere der Tatbestand in § 130, Abs. StGB ist durch die (weltweite) Veröffentlichung erfüllt. ( § 11 Abs. 3 StGB).

ANLAGEN zur Anzeige Frau Dr. Merkel Eine Hetzjagd hat nicht stattgefunden – so der MP Kretzschmar in seiner Erklärung vom https://deutsch.rt.com/inland/75545-sachsens-ministerprasident-kretschmer-es-gab-keine-hetzjagd-chemnitz/

Keine Hetzjagd: Maaßen https://www.welt.de/politik/article181449460/Verfassungsschutzpraesident-Keine-Informationen-ueber-Hetzjagden-auf-Auslaender-in-Chemnitz.html

Grazie davvero per il vostro appoggio

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Novità

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