Gesundheit

Aufhebung der Schließungsanordnung für EMS/EMA Anlagen in NRW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Präsident des Landtags NRW (André Kuper)
194 Unterstützende 182 in Nordrhein-Westfalen

Die Petition wurde abgeschlossen

194 Unterstützende 182 in Nordrhein-Westfalen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Wir wollen erreichen, dass die aktuelle Schließung reiner EMS/EMA Anlagen in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Bedingungen aufgehoben wird. Die Auflagen unter denen derzeit körpernahe Dienstleistungen wie - Friseure und Nagelstudios - geöffnet sein dürfen können auch auf EMS/EMA Anlagen angewandt werden.

Begründung

EMS/EMA Studios (EMS = Elektro-Muskel-Stimulation, EMA = Elektro-Muskel-Aktivierung) sind klar von herkömmlichen Fitnessstudios abzugrenzen.

Das EMS/EMA Angebot ist nach rechtlicher Einordnung gemäß MPG (Medizinproduktegesetz) und NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) jedoch nicht im Fitness-, sondern im Gesundheitssektor einzuordnen.

Die verhängten Corona-Maßnahmen sehen vor, dass Dienstleister im Gesundheitswesen, wie z.B. Physiotherapeuten oder Heilpraktiker ihrer Tätigkeit, mit Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit, weiterhin nachgehen dürfen. Da auch wir EMS/EMA Anbieter Dienstleister im Gesundheitswesen sind, fordern wir die Landesregierung NRW dazu auf uns getrennt von herkömmlichen Studios einzuordnen und die Schließungsanordnung aufzuheben.

EMS/EMA Anwendung tragen zur Stärkung des Immunsystem und des Bewegungsapparats bei. EMS/EMA Anlagen haben eine Größe von 75 m² - 150 m² und es wird im Zuge des Hygieneschutzes darauf geachtet, dass sich immer maximal drei Personen gleichzeitig im Studio befinden. Zusätzlich ist eine perfekte Rückverfolgung durch die vorherige Terminvergabe mit allen persönlichen Daten gewährleistet. Körpernahe Dienstleistungen wie - Friseure und Nagelstudios - sind geöffnet, weil sie unter der Einhaltung strenger Hygieneschutzmaßnahmen nicht zu einer Verstärkung der Pandemie beitragen. In Hessen sind die EMS-Studios im Lockdown gemäß Corona Schutzverordnung den übrigen körpernahen Dienstleistungen gleichgestellt. EMS/EMA Anbieter können geforderte Hygieneschutzmaßnahmen genau einhalten und mögliche Infektionen perfekt zurückverfolgen.

Bitte unterstützen Sie uns dabei die Wiederöffnung von reinen EMS/EMA Anbietern in Nordrhein-Westfalen zu erreichen.

Quellen zur Einordnung und aktuellen Öffnungen von EMS/EMA Anlagen:

Urteile des Verwaltungsgerichts München:

https://www.vgh.bayern.de/media/muenchen/presse/pm_2020-05-11.pdf

Urteil des Kammergerichts Berlin:

http://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichengerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.482877.php

Diese Urteile bestätigen klar, dass EMS/EMA Studios nicht mit Fitnessstudios gleichzusetzen sind.

Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (Seite 6, § 2 Abs. 2 und 2a):

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/03_corona-kontakt-_und_betriebsbeschraenkungsverordnung_stand_29.03.21_0.pdf

Das Bundesministerium für Gesundheit führt auf seiner Webseite zum Begriff des Gesundheitswesens bzw. der Gesundheitsberufe aus:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe.html

„Allgemein werden darunter alle die Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinne mit der Gesundheit zu tun haben. Nur für einen Teil der Gesundheitsberufe ist der Staat zuständig; viele entwickeln sich auch ohne Reglementierung, das heißt, ohne dass es eine staatliche Ausbildungsregelung gibt.“

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Ausführung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Begriff des Gesundheitswesens bzw. der Gesundheitsberufe.

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