Aufhebung der Verschwiegenheitspflicht für Beamte im Dienst

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Ersatzlose Streichung des Beamtenstatusgesetz - BeamtStG § 37 Verschwiegenheitspflicht

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__37.html

und zu ersetzen durch ein Auskunftspflichtgesetz zB. wie für Bürger geltend (Bundesstatistikgesetz - BStatG) § 23 Bußgeldvorschrift

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bstatg_1987/__23.html

Begründung

Deutsche Bürger besitzen in Deutschland keine direkte Demokratie, sodass sie Volksvertreter wählen müssen, die im Ihren Interesse handeln.

Es darf in einer Demokratie nicht sein, dass die Regierung gegenüber den Bürgern zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Da mit den Verschwiegenheitspflichtgesetz eine Ueberprüfung des Interesses der Bürger von den Bürger nicht möglich ist, liegt hier der Verdacht nahe, dass im Eigeninteresse des Beamten gearbeitet wird und somit eine Selbstverwaltung der Regierung vorliegt.

Für einen Beamten der gewählt worden ist, muss zur Auskunft von Informationen verpflichtet werden. Aufgrund der Aussagen der Bundespressestelle, wo Anfragen nicht bearbeitet werden, oder Informationen nicht geliefert, oder Informationen bewusst zurück gehalten werden, sollten Beamte generell zur Auskunftspflicht herangezogen werden (auch ausserhalb von Gerichten).

Diesbezüglich, muss wie für den Bürger eine Auskunftspflicht geschaffen werden inkl. Strafandrohung (wie es das Bürgergesetzbuch gegen Bürger vorsieht).

Damit ist eine Umstrukturierung der Geheimdiensttätigkeit notwendig (MAD, BND, BfV). Diese ist jedoch aufgrund der momentanen Geschehnisse sowieso notwendig, da davon auszugehen ist, dass die Geheimdienste nicht im Bürgerinteresse handeln.

Gleichzeitig möchte ich darauf verweisen, dass es dejura das Wort "Staatsinteresse", "Staatswohl" nicht gibt, da der Staat immer im Bürgerinteresse handeln muss! Alles andere wäre eine Selbstverwaltung und somit obliegt dies keiner demokratischen Grundordnung!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.06.2015
Sammlung endet: 11.08.2015
Region: Deutschland
Kategorie:  

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